K. K. VERSTEIGERUNGS-AMT (DOROTHEUM)
I. DOROTHEERGASSE 17.
Auctions-BeJingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung
in Kronenwährung mit einem Aufgelde von 5 Percent zum
Erstehungspreise.
Reclamationen nach erfolgtem Zuschläge können nicht be-
rücksichtigt werden.
AUFTRÄGE
werden vom Versteigerungs-Amte und im Gemälde-Salon
G. P1SKO, 1. Parkring 2, entgegengenommen.