V orbemerkungen
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der Regel
gegen sofortige Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von b% eingehoben.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalogs-
nummer zur Auktion; das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder
zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschläge keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden. Die sämtlichen im Kataloge ent-
haltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung;
die unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbst-
verständlich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Ver-
steigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Gegenstände geschieht
lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufanträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich
beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom Amte bestellten be-
eideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt die Zentraldirektion ent-
gegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen.
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Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der Regel
gegen sofortige Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von b% eingehoben.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalogs-
nummer zur Auktion; das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder
zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschläge keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden. Die sämtlichen im Kataloge ent-
haltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung;
die unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbst-
verständlich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Ver-
steigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Gegenstände geschieht
lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufanträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich
beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom Amte bestellten be-
eideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt die Zentraldirektion ent-
gegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen.
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