Vorbemerkungen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in
der Regel gegen sofortige Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5 Prozent eingehoben.
Die Gegenstände gelangen nidit in der Reihenfolge der
Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglich nach er-
folgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben beruhen
auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung; die unbedingte
Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbstverständ-
lich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die
Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung er-
standener Gegenstände geschieht lediglich auf Gefahr des
Erstehers.
Kaufaniräge für Reflektanten, welche der Auktion nicht
persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom
Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt
die Zentral-Direktion entgegen und läßt sie durch einen
Sensal ausführen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes in barem Gelde beifügen.
ifjfl
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in
der Regel gegen sofortige Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5 Prozent eingehoben.
Die Gegenstände gelangen nidit in der Reihenfolge der
Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglich nach er-
folgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben beruhen
auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung; die unbedingte
Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbstverständ-
lich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die
Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung er-
standener Gegenstände geschieht lediglich auf Gefahr des
Erstehers.
Kaufaniräge für Reflektanten, welche der Auktion nicht
persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom
Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt
die Zentral-Direktion entgegen und läßt sie durch einen
Sensal ausführen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes in barem Gelde beifügen.
ifjfl