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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Editor]; Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Editor]
Mitteilungen des K. K. Versteigerungsamtes / Beilage: Gemälde - Aquarelle, Stiche, Miniaturen: Antiquitäten - altes Porzellan, Bronzen, Uhren, Fächer, Dosen, Arbeiten in Metall, Glas, Elfenbein, Holzskulpturen, Truhen, Möbel, Tapisserien u.a.m ; aus Wiener Privatbesitz (W...r, Galerie Str., Frau v. Blaskovich u.a.) ; Auktion: Mittwoch den 17. Oktober 1906 — Wien, Nr. 85.1906

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.25296#0004
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Vorbemerkungen.

Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in
der Regel gegen sofortige Bezahlung.

Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5 Prozent eingehoben.

Die Gegenstände gelangen nidit in der Reihenfolge der
Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglich nach er-
folgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben beruhen
auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung; die unbedingte
Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbstverständ-
lich nicht statt.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die
Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung er-
standener Gegenstände geschieht lediglich auf Gefahr des
Erstehers.

Kaufaniräge für Reflektanten, welche der Auktion nicht
persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen die vom
Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge nimmt
die Zentral-Direktion entgegen und läßt sie durch einen
Sensal ausführen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes in barem Gelde beifügen.

ifjfl
 
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