AUKTIONSBEDINGUNGEN
ie Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der Regel gegen
sofortige Bezahlung.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 10 Prozent eingehoben.
Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen oder die Reihen'
folge der Katalognummern ausnahmsweise zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zur Versteigerung
gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen'
stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die
Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion die Zentral'
direktion, während der Ausstellung der diensthabende Beamte und die
vom Amte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beab'
sichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem Katalog
versehenen Besuchern vorbehalten. Preis des illustrierten Kataloges 2 Kronen.
ie Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der Regel gegen
sofortige Bezahlung.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 10 Prozent eingehoben.
Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen oder die Reihen'
folge der Katalognummern ausnahmsweise zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.
Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zur Versteigerung
gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen'
stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die
Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion die Zentral'
direktion, während der Ausstellung der diensthabende Beamte und die
vom Amte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beab'
sichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem Katalog
versehenen Besuchern vorbehalten. Preis des illustrierten Kataloges 2 Kronen.