Auktionsbedingungen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung gegen
sofortige Bezahlung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Reihenfolge zu unterbrechen. Das Tagest
Programm wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge können nicht berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die
im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewähr^-
leistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten
die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge übernehmen die vom Amte bestellten be^
eideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn und Th. Dole^
schall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem
Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes
beifügen.
nnn
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung gegen
sofortige Bezahlung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Reihenfolge zu unterbrechen. Das Tagest
Programm wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge können nicht berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die
im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewähr^-
leistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten
die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge übernehmen die vom Amte bestellten be^
eideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn und Th. Dole^
schall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem
Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes
beifügen.
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