Hukti onsbedi ngung en.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
Zahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Hufgeld von
10 Prozent eingehoben. Gesteigert wird mindestens um
1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Hmt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Reihenfolge der Nummern ausnahms-
weise zu unterbrechen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Huktion beßnden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Hngaben und Be-
Schreibungen der zum Verkaufe gebrachten Gegenstände
werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Hbwidklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Hub
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Huskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen
die Zentraldirektion, die Kunstabteilung
(Telephon Nr. 11.089) und die vom Hmte bestellten
beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melborn und
Th. Dole sch all.
Dem Hmte nicht bekannte Personen wollen jedem
Huftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten MeisR
botes beifügen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
Zahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Hufgeld von
10 Prozent eingehoben. Gesteigert wird mindestens um
1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Hmt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Reihenfolge der Nummern ausnahms-
weise zu unterbrechen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Huktion beßnden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Hngaben und Be-
Schreibungen der zum Verkaufe gebrachten Gegenstände
werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Hbwidklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Hub
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Huskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen
die Zentraldirektion, die Kunstabteilung
(Telephon Nr. 11.089) und die vom Hmte bestellten
beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melborn und
Th. Dole sch all.
Dem Hmte nicht bekannte Personen wollen jedem
Huftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten MeisR
botes beifügen.