Vermerk!
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu
erlegen, Zahlungsstundungen können vom Auktionsleiter nur dann
zugebilligt werden, wenn der Ersteher dem ambulanten Kassier
einen Gutschein übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers
gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten Katalog-
gegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden
werden.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des
erstandenen Gegenstandes nicht statt.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf 8 Tage vom Tage,
an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu
erlegen, Zahlungsstundungen können vom Auktionsleiter nur dann
zugebilligt werden, wenn der Ersteher dem ambulanten Kassier
einen Gutschein übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers
gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten Katalog-
gegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden
werden.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des
erstandenen Gegenstandes nicht statt.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf 8 Tage vom Tage,
an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet.