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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Gemälde, Antiquitäten: Auktion: Donnerstag, den 25. und Freitag, den 26. Jänner 1917 (Katalog Nr. 269) — Wien, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.35261#0004
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Au&tionsbedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
zahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent
eingehoben. Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über
100 Kronen um 5 Kronen, über 500 Kronen um 20 Kronen, über
1000 Kronen um 50 Kronen.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen,
Zahlungsstundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebil-
ligt werden, wenn der Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gut-
schein übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber
dem in diesem Schein namentlich benannten Kataloggegenstand
anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des er-
standenen Gegenstandes nicht statt.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auch acht Tage vom
Tage, an dem der Kauf betätigt wurde, angerechnet.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Reihenfolge der Katalogsnummern zu unterbrechen.
Das Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem
sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolg-
tem Zuschläge können nicht berücksichtigt werden, da sämtliche
Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die im Kataloge ent-
haltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkaufe gebrachten
Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die Normen
des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Posten
geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung
(Telephon Nr. 11.089). Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion
die Zentraldirektion, während der Ausstellung der dienst-
habende Beamte und die vom Amte bestellten beeideten
Sensale: M. Decsey, El. Melhorn, Th. Doleschall
und S p a n r a f t.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist nur den mit dem
Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.
 
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