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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Gemälde alter und neuer Meister, Aquarelle, Miniaturen: Zeichnungen, Graphika, alte Bücher, Arbeiten in Gold, Silber, Glas, Holz usw., Porzellan, Steinzeug, Teppiche, Stickereien, Spitzen, Kunstmobiliar : Versteigerung: von Mittwoch, den 7. bis Samstag, den 10. Juli 1920 (Katalog Nr. 309) — Wien, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.30824#0005
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Auktionsbedingungen

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 10 Prozent eingehoben. Gesteigert
wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 10 Kronen, über 500 Kronen um 50 Kronen
über 1000 Kronen um 100 Kronen, über 5000 Kronen um 500 Kronen.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungsstundungen
können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der Ersteher dem ambulanten
Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem in
diesem Schein namentlich benannten Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können
nicht zugestanden werden. Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der
Versteigerungskassa zu leisten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem der Kauf
betätigt wurde, an gerechnet.

Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die Reihenfolge
der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion
befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt werden, da
sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände, even-
tuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener
Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung (Telephon 11.089). Kauf-
aufträge übernehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumel und F. Huber.

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die Hälfte des
beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem Katalog ver-
sehenen Besuchern vorbehalten.

Preis des illustrierten Kataloges — 10 Tafeln — 30 Kronen, des nichtillustrierten 10 Kronen.

Ausfuhrbewilligungen für sämtliche in diesem Kataloge genannten
Kunstgegenstände vermittelt die Leitung der Kunstabteilung.

Der Leiter der Kunstabteilung:

Dr. PAUL BUBERL

Direktionsrat
 
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