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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]
Sammlung Grimus von Grimburg (Baden bei Wien) (1): Gemälde und Plastik, Kunstgewerbe des 16. - 19. Jahrhunderts: Holzskulpturen, Mobiliar aus der Renaissance- und Barockzeit, alte Holzplafonds, Arbeiten in Zinn, Eisen und Bronze ...; Versteigerung: Montag, den 14. bis Samstag, den 19. März 1921 und Freitag, den 18. März (Katalog Nr. 314) — Wien, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.32840#0007
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 15 Prozent eingehoben.
Gesteigert wird mindestens: über 100 Kronen um 10 Kronen, über 500 Kronen
um 50 Kronen, über 1000 Kronen um 100 Kronen, über 5000 Kronen um
500 Kronen, über 10.000 Kronen um 1000 Kronen, über 50.000 Kronen um
2500 Kronen, über 100.000 Kronen um 5000 Kronen, über 500.000 Kronen um
10.000 Kronen.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungr-
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs-
kassa zu leisten.

Vor Bezahlung des Meistbötes fmdet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet.

Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die
Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird je-
doch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durdi die vorstehend genannten
wissenschaftlichen Experten nadi bestem Wissen und Gewissen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit
der Auktion befinden. Nach erfolgtem Zuschlage können Reklamationen aus
welchen Gründen immer nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur
Besichtigung ausgestellt waren,

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die'Normen des Versteigerungsamtes. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien, I.,
Spiegelgasse 16 <TeIepfione 29=-16, 34=98, 91=62, 95=28). Kaufaufträge über-
nehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber und Chini.

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern vorbehalten.

Preis des illustrierten Kataloges — 39 Tafeln — 60 Kronen, des nicht-
illustrierten 30 Kronen, des Biicherkataloges 20 Kronen.

Der Leiter der Kunstabteilung:

Dr. PAUL BUBERL

Direktionsrat
 
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