AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 22 Prozent einge-
hoben. Gesteigert wird mindestens über 1000 Kronen um 100 Kronen, über
■5000 Kronen um 500 Kronen, über 10.000 Kronen um 1000 Kronen, über
50.000 Kronen um 5000 Kronen, über 100.000 Kronen um 10.000 Kronen, über
500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1 Million um 100.000 Kronen u. s. w.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn
•der Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die
Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich
benannten Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zu-
gestanden werden. Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier
oder an der Versteigerungskassa zu leisten.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an
dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist
das Amt berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
sofort mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von
2'5 pro Mille des Meistbotes eingehoben.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
■einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durch die Experten nach
bestem Wissen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem .sie sich
:zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge
aus Gründen der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungs-
amtes. Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über
ein vom Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das
Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer nochmals
vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien I,
Spiegelgasse 16 (Telephone 29-16, 34-98, 91-62, 95-28). Kaufaufträge über-
nehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und C. V. Binder.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit
dem Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.
Preis des Kataloges 4000 Kronen.
Der Leiter der Kunstabteilung:
Dr. PAUL BUBERL
Di rektionsrat
l*
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 22 Prozent einge-
hoben. Gesteigert wird mindestens über 1000 Kronen um 100 Kronen, über
■5000 Kronen um 500 Kronen, über 10.000 Kronen um 1000 Kronen, über
50.000 Kronen um 5000 Kronen, über 100.000 Kronen um 10.000 Kronen, über
500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1 Million um 100.000 Kronen u. s. w.
Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn
•der Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die
Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich
benannten Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zu-
gestanden werden. Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier
oder an der Versteigerungskassa zu leisten.
Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an
dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist
das Amt berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
sofort mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von
2'5 pro Mille des Meistbotes eingehoben.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
■einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durch die Experten nach
bestem Wissen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem .sie sich
:zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge
aus Gründen der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungs-
amtes. Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über
ein vom Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das
Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer nochmals
vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien I,
Spiegelgasse 16 (Telephone 29-16, 34-98, 91-62, 95-28). Kaufaufträge über-
nehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak,
F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und C. V. Binder.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit
dem Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.
Preis des Kataloges 4000 Kronen.
Der Leiter der Kunstabteilung:
Dr. PAUL BUBERL
Di rektionsrat
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