AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in Kronen^
Währung.
Vom Brsteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 20 Prozent einge*
hoben. Gesteigert wird mindestens über 100.000 Kronen um 10.000 Kronen, über
500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1,000.000 Kronen um 100.000 Kronen,
über 5,000.000 Kronen um 500.000 Kronen, über 10,000.000 Kronen um
1,000.000 Kronen, über 50,000.000 Kronen um 5,000.000 Kronen usw. um 10%.
Das Meistbot ist vom Brsteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs^
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Brsteher dem ambulanten Kassier einen GutsAein übergibt, der die Zahlungs-
pßiAt des Brstehers gegenüber dem in diesem SAein namentliA benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs-
kassa zu leisten.
Die Zahlungsstundung bezieht siA nur auf aAt Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gereAnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Amt berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes hndet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes niAt statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am näAstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von 2'5 pro Mille
des Meistbotes eingehoben.
Die Auktionsleitung behält siA vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbreAen. Das Tagesprogramm
wird jedoA genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durch die nebenstehend
genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie siA zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen naA erfolgtem ZusAlage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können niAt berü&siAtigt werden,
da sämtliAe Objekte zur BesiAtigung ausgestellt waren.
BezügliA der Abwi&lung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegend
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Verseigerungsamtes. Bei
MeinungsversAiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes NaAgebot steht dem Auktionsleiter das ReAt zu, auA naA erfolgtem
ZusAlage die betreffende Nummer noAmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten gesAieht ledigliA auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Generaldirektion und die Kunstabteilung, Wien, I.,
Dorotheergasse 17 (Telephon 73-5-15 Serie). Kaufaufträge übernehmen diese
und die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. BitterliA,
E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und C. V. Binder.
Dem Amte niAt bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die
Hälfte des beabsiAtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur SAaustellung und Auktion ist aussAließliA den mit dem
Katalog versehenen BesuAern Vorbehalten.
Preis des Kataloges 5.000 Kronen.
Der Leiter der Kunstabteilung
Dr. PAUL BUBERL
Regierungsrat
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in Kronen^
Währung.
Vom Brsteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 20 Prozent einge*
hoben. Gesteigert wird mindestens über 100.000 Kronen um 10.000 Kronen, über
500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1,000.000 Kronen um 100.000 Kronen,
über 5,000.000 Kronen um 500.000 Kronen, über 10,000.000 Kronen um
1,000.000 Kronen, über 50,000.000 Kronen um 5,000.000 Kronen usw. um 10%.
Das Meistbot ist vom Brsteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs^
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Brsteher dem ambulanten Kassier einen GutsAein übergibt, der die Zahlungs-
pßiAt des Brstehers gegenüber dem in diesem SAein namentliA benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungs-
kassa zu leisten.
Die Zahlungsstundung bezieht siA nur auf aAt Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gereAnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Amt berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.
Vor Bezahlung des Meistbotes hndet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes niAt statt.
Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am näAstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von 2'5 pro Mille
des Meistbotes eingehoben.
Die Auktionsleitung behält siA vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbreAen. Das Tagesprogramm
wird jedoA genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durch die nebenstehend
genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie siA zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen naA erfolgtem ZusAlage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können niAt berü&siAtigt werden,
da sämtliAe Objekte zur BesiAtigung ausgestellt waren.
BezügliA der Abwi&lung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegend
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Verseigerungsamtes. Bei
MeinungsversAiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes NaAgebot steht dem Auktionsleiter das ReAt zu, auA naA erfolgtem
ZusAlage die betreffende Nummer noAmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten gesAieht ledigliA auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Generaldirektion und die Kunstabteilung, Wien, I.,
Dorotheergasse 17 (Telephon 73-5-15 Serie). Kaufaufträge übernehmen diese
und die vom Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. BitterliA,
E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und C. V. Binder.
Dem Amte niAt bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die
Hälfte des beabsiAtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zur SAaustellung und Auktion ist aussAließliA den mit dem
Katalog versehenen BesuAern Vorbehalten.
Preis des Kataloges 5.000 Kronen.
Der Leiter der Kunstabteilung
Dr. PAUL BUBERL
Regierungsrat