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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Editor]; Dorotheum [Editor]; Dorotheum / Kunstabteilung [Contr.]; Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Contr.]
Kunstauktion / Dorotheum: Gemälde und Aquarelle des 19. Jahrhunderts, alte Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Holzskulpturen, Antiquitäten, Graphik, Waffen: Versteigerung 15., 17. und 19. Dezember 1924 — Wien, Nr. 358.1924

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.22702#0005
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AUKTION S BEDING UNGEN


Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in Kronen»
Währung.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von Prozent ein»
gehoben. Gesteigert wird um 10% des Ausrufpreises bzw. des letzten Anbotes,
wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs»
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn der
Ersteher dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die Zahlungs»
pflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich benannten
Kataloggegenstand anerkennt. Ratenzahlungen können nicht zugestanden werden.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigern gs»
kassa zu leisten.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an dem
der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und
einen etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins im Betrage von 2'5 pro Mille
des Meistbotes eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehalten.

Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die neben»
stehend genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen»
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschläge die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilt der Direktor der Kunstabteilung, Regierungsrat Dr. Paul
Buberl, Wien, I., Dorotheergasse 17 ^Telephon 75»5»50 Serie). Kaufaufträge
übernehmen die Kunstabteilung und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini und
C. V. Binder.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge min»
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.

Preis des illustrierten Kataloges 10.000 Kronen, des nichtillustrierten
Kataloges 5.000 Kronen.

Dorotheum.
 
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