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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 54): Modernes Pracht- und Stilmobiliar (Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Salons), antike Möbel, Salonluster, Perserteppiche und Textilien, Flügel, moderne Ölgemälde und Aquarelle, kunstgewerbliche Arbeiten, Antiquitäten, Uhren, Kristallglas, Silber und Chinasilber, Japonika und Varia: Versteigerung: Donnerstag, den 18., bis Samstag, den 20. März 1926 — Wien, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.36668#0004
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Versteigerungsbedingungen:
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schilling-
währung. Gesteigert wird mindestens: bis 4 Schilling um 20 Groschen,
über 4 S um 50 g, über 10 S um 1 S, über 20 S um 2 S, über 40 S
um 5 S, über 100 S um 10 S u. s. f. Vom Ersteher wird zum Meistbote
ein Aufgeld von 200/o eingehoben.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschläge auf den Käufer über.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu
trennen sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten ;
an dem Tagesprogramm wird jedoch festgehalten.
Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte
Gegenstände der Auktion angeschlossen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge ent-
haltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit ge-
boten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der
einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können An-
stände nach erfolgtem Zuschläge nicht mehr berücksichtigt
werden.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über
ein vom Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das
Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer noch-
mals vorzunehmen.
Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat Auskünfte
erteilt während der Schaustellung der diensthabende Beamte.
Die erstandenen Gegenstände sind möglichst am Tage nach der
Versteigerung abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf
Gefahr des Erstehers. Nach Ablauf von drei Tagen erfolgt Einlagerung
gegen nicht unbedeutende Lagergebühr auf Gefahr des Käufers.
Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt
keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korre-
spondenzbüro (Telephon 75-5-50 Serie) und die vom Dorotheum be-
stellten beeideten Sensale Franz Spanrafft, Franz Hanak, Friedrich Bitterlich,
Ernst Bäumel, Fritz Huber und Martin Chini.
Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Aufträge
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.
Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsabteilung.
Preis des Kataloges 30 g.
Dorotheum
Allgemeine Abteilung
(Versteigerungsabteilung I)
 
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