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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 63): Modernes Pracht- und Stilmobiliar (Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Salons), Prismen-Luster, Perserteppiche und Textilien, Harmonium (Fa. Kotykiewicz), Ölgemälde, Aquarelle, kunstgewerbliche Arbeiten, Antiquitäten, Uhren, Kristall-Glas, Service, Japonika und Varia: Versteigerung: von Donnerstag, 29. September bis Samstag, 1. Oktober 1927 — Wien, 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.35190#0004
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Versteigerungsbedingungen:
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schilling-
währung. Gesteigert wird in der Regei um 10 °/o- Vom Ersteher wird zum
Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschläge auf den Käufer über.
Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder
zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhaltem
an dem Tagesprogramm wird jedoch festgehalten.
Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte
Gegenstände der Auktion angeschlossen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem:
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge ent-
haltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit
geboten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zu-
stande der einzelnen Gegenstände genau zu überzeu-,
gen, können Anstände nach erfolgtem Zuschläge nicht
mehr berücksichtigt werden.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppeiangebot oder über
ein vom Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das-
Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer noch-
mals vorzunehmen.
Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da je-
der Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Aus-
künfte erteilt während der Schaustellung der diensthabende Beamte.
Die erstandenen Gegenstände sind möglichst am Tage nach der
Versteigerung abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf
Gefahr des Erstchers. Nach Ablauf von drei Tagen erfolgt Einlagerung
gegen nicht unbedeutende Lagergebühr auf Gefahr des Käufers.
Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum über-
nimmt keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korre-
spondenzbüro (Telephon 75-5-50 Serie) und die vom Dorotheum be-
stellten beeideten Sensale Franz Spanrafft, Franz Hanak, Friedrich Bitter-
lich, Ernst Bäumel, Fritz Huber und Martin Chini.
Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Aufträge
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.
!m übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.
Preis des Kataloges 30 g.
Dorotheum

Die mit * versehenen Posten werden zufolge Beschiusses des Exe-
kutionsgerichtes E. VE 1973/26 u. E. VE 3026/26 öffentlich versteigert.
 
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