Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Nachlass Eugenie und Ernst Herzfelder: Glas, Porzellan, Silber und Beiträge aus Privatbesitz ; Schaustellung: 11. bis 14. April 1929 ; Versteigerung: 15., 16., 17., 18. April 1929 (Katalog Nr. 394) — Wien, 1929

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15555#0008
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer
Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld
von 20% eingehoben. Gesteigert wird um 10% des Ausrufpreises, bzw. des letzten
Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage,
an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist
das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu ver-
äußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen
dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Llmfanges sind, nach SchluIi
der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden läge abzuholen.
Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte
erfolgte, soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die
nebenstehend genannten Experten.

Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haf-
tung.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung,
Bestimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher
nicht berücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung
ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Doiotlienms. Bei Meinungsver-
schiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes
Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage
die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener
Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilt Konsulent August Wärndorfer, Wien, 1., Dorotheergasse 7
(Telephon R-25-5-50 Serie). Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenz-
abteilung der Versteigerungsanstalt und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale: pr. Spanrafft, p. Hanak, p. Bitterlich, E. Bäumel, p. Huber, M. Chini.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM
 
Annotationen