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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 75): Mobiliar, Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Biedermeiermöbel, Sekretäre, Vitrinen, Ziertischchen, Venetianerspiegel, Luster, Mignonflügel, Empire-Spinett, Perserteppiche und Textilien, Gemälde, Aquarelle ..., Kunstgewerbe, Antiquitäten, Vitrinenstücke, Spieluhren und Varia: Versteigerung: 26. bis 28. September 1929 — Wien, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.24698#0004
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Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schilling-
Währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 °/o. Vom Ersteher wird zum
Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschläge auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder
zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten,
an dem Tagesprogramm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte
Gegenstände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge ent-
haltenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit
geboten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zu-
stande der einzelnen Gegenstände genau zu überzeu-
gen können Anstände nach erfolgtem Zuschläge nicht
mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über
ein vom Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das
Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer noch-
mals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da je-
der Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Aus-
künfte erteilen während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der
Versteigerung abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum über-
nimmt keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korre-
spondenzbüro (Telephon R 25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum be-
stellten beeideten Sensale Franz Spanraft. Franz Hanak, Friedrich Bitter-
lich, Ernst Bäumel, Fritz Huber und Martin Chini.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Aufträge
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Katalogfes 50 g.

Dorotheum
 
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