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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 93): Älteres und Stilmobiliar, Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Konzertflügel, Pianino, Luster, Perserteppiche und Textilien, Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Stiche: darunter A. Binder, ... ; Arbeiten des Kunstgewerbes, Antiquitäten, Vitrinenstücke, Alt-Wiener Silber, Uhren, Orientalika und Varia ; Versteigerung: Donnerstag, den 4., bis Samstag, den 6. Februar 1932 im Franz-Josef-Saal — Wien, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.11180#0004
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Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schilling-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 Prozent. Vom Ersteher wird zum
Meistbote ein Aufgeld von 20 Prozent eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich
im Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit ge-
boten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können
Anstände nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berück-
sichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte er-
teilen während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Telephon R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten
Sensale Franz Spanraft, Franz Hanak, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Martin Chini
und Christoph Huber.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 50 g.

Dorotheum.
 
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