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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Kunstabteilung [Mitarb.]; Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Mitarb.]
Kunstauktion / Dorotheum: Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Miniaturen, Handzeichnungen, Photos berühmter Persönlichkeiten, Skulpturen, Graphik, Tapisserien, Textilien, Einrichtungsgegenstände, Metallarbeiten, Arbeiten in Silber und Gold, Porzellan, Fayence, Glas, Ostasiatika, Waffen, Ausgrabungen: 21., 22. und 23. Juni 1934 — Wien, Nr. 431.1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.7482#0005
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Auktionsbedingungen

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer
Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Auf-
geld von 20% eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um 10% des Aus-
rufpreises, bezw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse
zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom
Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser
Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu ver-
äußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ur-
sprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach
Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage
abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins ein-
gehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen,
zurückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte,
soweit nicht Spezialcxperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend
genannten Experten. Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Be-
schädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beein-
flussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restau-
rierungen usw., während kleinere für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel
im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Be-
stimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berück-
sichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei
Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu,
auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzu-
nehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr
des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigcrungs.
anstalt und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft,
F. Hanak, E. Bäumel, Fritz Huber, Christoph Huber, A. Frcis, Wien,
L, Dorothecrgasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstableilung, I., Dorotheergasse 17,
Mezzanin (Telephon R-25-5-50 Serie).
 
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