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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Kunstabteilung [Mitarb.]; Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Mitarb.]
Kunstauktion / Dorotheum: Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Miniaturen, Handzeichnungen, Graphik, Plastik, Kameenschmuck, Ausgrabungen, Silber, Tapisserien, Einrichtungsgegenstände, Porzellan, Glas: 14., 15. und 16. März 1935 — Wien, Nr. 433.1935

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.6684#0005
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AU KTIONS BEDINGUNG EN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer
Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld
von 20 o/o eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um 10 <j> des Ausruf prei-
ses bzw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen
sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse
zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom
Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist
ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern
und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen dem ursprüng-
lichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegen-
standes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach
Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage ab-
zuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurück-
zuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Be-
schädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beein-
flussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restau-
rierungen usw., während kleinere für die Bewertung gänzlich belanglose Mängel
im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Be-
stimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berück-
sichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Mei-
nungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem
Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsan-
stalt und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, F. Hanak,
E. Bäumel, Fritz Huber, Christoph Huber, A. Freis, Wien I, Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Die mit * versehenen Ponten gelangen als verfallene Pfander znr
Versteigerung.

Die bei den Bildern angegebenen Größen lauten auf cm.
 
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