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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der Wohnungseinrichtung, Wien III, Reisnerstraße 21: Mobiliar, Porzellan, Glas, Luster, Silber, Schmuck, Orden, Orientalika, Teppiche, Bilder, ... ; Versteigerung: 27., und 28. Mai 1938 — Wien, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.13465#0004
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Verbot der Teilnahme von Juden an den Versteigerungen des Dorotheums!

Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Juden sind oder als Juden gelten,
sind als Käufer von den Versteigerungen des Dorotheums ausgeschlossen und
dürfen daher weder die Schaustellungs- noch die Versteigerungssäle betreten.

Es werden daher an obgenannte Personen weder unsere Kataloge noch unsere
Mitteilungen versendet und wollen irrtümlich an Juden oder als Juden geltende
Personen gelangende Kataloge oder Mitteilungen rückgesendet werden.

Versteigerungsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Beichsmark-
währung. • Gesteigert wird in der Begel um 10 Brozent. Der Zuschlag erfolgt an
den Höchstbietenden. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von 20 Brozent
eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Bosten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tages-
programm wird jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegen-
stände der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im
Augenblicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit
geboten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können
Anstände nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berück-
sichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch
nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen
während der Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenz-
büro (Fernruf R 25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sen-
sale Franz Spanraft, Ernst Bäumel, Christoph Huber, August Freis, Karl Hermanek
und Josef Lehner.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des Kataloge« 15 Rpf. Dorotheum.

Die erstandenen Gegenstände sind bis längstens 31. Mai 1938 in der Zeit von
8 bis 1 Uhr mittags abzuholen, widrigenfalls sie auf Kosten und Gefahr des
Erstehers ins Dorotheum überführt und unter Anrechnung der tarifmäßigen

Gebühren eingelagert werden.

Die Abmontierung der Luster kann nur am 30. und 31. Mai erfolgen!
 
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