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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 158): Älteres und Stilmobiliar, Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Einzelmöbel, Salons, Sitzgarnituren, Klaviere (Blüthner und Steinway), Luster, Perserteppiche, Textilien, Meßgewänder, Vespermäntel, Gemälde und Aquarelle, Miniaturen, Stiche, Arbeiten des Kunstgewerbes, Silber, Bronzen, Zinn, Elfenbein, Uhren, Antiquitäten, Porzellan, Orientalika und Varia; Versteigerung: 9. und 10. Oktober 1941 im Franz-Josef-Saal — Wien, 1941

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.13845#0004
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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark-
währung. Gesteigert wird in der Regel um 10 v, H. Der Zuschlag erfolgt an den
Höchstbietenden. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von 20 v. H. ein-
gehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befinden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und Be-
schreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten
ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustand der einzelnen
Gegenstände genau zu überzeugen, können Anstände nach er-
folgtem Zuschlag nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlag die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen während der
Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Der Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen unä Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenzbüro
(Fernruf R 2 55 50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale Franz
Spanraft, Ernst Bäumel, Christoph Huber, August Freis, Josef Lehner und Emil Willscher.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrag mindestens
die Hälfte ihres Angebotes erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des Kataloges 20 Rpf.

Dorotheum

Infolge mehrerer durch den Krieg eingetretener technischer Schwierigkeiten
erscheint vorliegender Katalog ohne Abbildungen!

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