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Krumm, Carolin [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 13,2): Region Hannover: nördlicher und östlicher Teil; mit den Städten Burgdorf, Garbsen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt a. Rbge., Sehnde, Wunstorf und den Gemeinden Burgwedel, Isernhagen, Uetze und Wedemark — Hameln, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.44258#0025
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Einführung

Die Topographie Region Hannover, Teil der Reihe „Denkmaltopographie Bundesrepublik
Deutschland, Baudenkmale in Niedersachsen“ ist eine Beschreibung der geschichtlich,
künstlerisch, wissenschaftlich und/oder städtebaulich bedeutsamen Bauten und Gebäu-
degruppen in der Region vor dem Hintergrund eines weiteren geschichtlichen, bauge-
schichtlichen und räumlichen Zusammenhangs. Die Grundlage dieser Topographie bil-
det das Verzeichnis der Baudenkmale der Region Hannover, das im Zusammenwirken
von Landkreis und Niedersächsischem Landesamt für Denkmalpflege aufgestellt und
fortgeschrieben wurde. Eingetragen sind in das Denkmalverzeichnis der Region
Hannover (Stand: Januar 2004) insgesamt 1799 Einzelbaudenkmale gern. § 3 (2)
NDSchG (Landeshauptstadt 825) und 624 Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3 (3)
NDSchG mit 5824 Objekten (Landeshauptstadt 316 Gruppen mit 4320 Objekten).
Der „Topographischen Darstellung des Denkmalbestandes“, dem eigentlichen Kern-
stück dieser dreigliedrigen Dokumentation, ist ein einleitender, im Wesentlichen auf die
Region bezogener, allgemeiner Überblick über Territorialgeschichte und insbesondere
Architekturgeschichte vorangestellt. Nach „Baugattungen“ getrennt werden hier Sakral-
bauten, Gutshöfe und Herrensitze, ländliche Haus- und Hofformen, städtische Bauten,
Bauten der Industriegeschichte sowie Gärten und Parkanlagen des Bearbeitungs-
gebietes dargestellt und das Einzelobjekt, seiner Vereinzelung enthoben, in einen größe-
ren baugeschichtlichen bzw. stadträumlichen Kontext gestellt, um Bedeutung, Wertig-
keit, ggf. Einzigartigkeit anschaulicher werden zu lassen. Zugleich soll der Überblick eine
gezielte Hinführung zu regionaltypischen Eigenarten und Gegebenheiten ermöglichen,
wie u.a. den für den nördlichen Teil der Region typischen Hagenhufendörfern oder aus-
gewiesenen Rechtsbezirken wie die „Grafschaft über dem Moor“ oder die so genannte
„Große Freie“. Um inhaltliche Überschneidungen zum ersten Landkreisband (Bd. 13.1)
zu vermeiden, wurden auf die Themenbereiche „Naturräumliche Gliederung“ und „Sied-
lungsformen“ verzichtet. Zur vollständigen Information u. a. zur Geographie oder zur
gewerblichen, industriellen und verkehrstechnischen Entwicklung der Region sei auf den
ersten Teilband, den Dr. Henner Hannig bearbeitete und der 1988 erschienen ist, ver-
wiesen.
Dem Überblick folgt die „Kartographische Darstellung des Denkmalbestandes“ mitsamt
kurzen Begleittexten, die eine Lokalisierung der beschriebenen Bauten ermöglicht.
Vorangestellt ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 232.000, in der die Kartenschnitte
der Gebietskarten, die sich im Wesentlichen an dem ersten Teilband orientieren, und
ausgewählte Ortskarten eingetragen sind. Nach der Übersichtskarte folgen insgesamt
15 Gebietskarten im Maßstab 1 : 50.000 und weitere 18 Karten mit insgesamt 64
Ortsteilen im Maßstab 1 : 10.000 bzw. 1 : 5 .000 von den wichtigsten, an Baudenkmalen
reichsten oder von ihrer Anlage her besonders charakteristischen Orten in der Region.
Die Kartentexte der Gebietskarten sind vom ersten Teilband nahezu vollständig über-
nommen und aktualisiert worden. In das Kartenwerk sind Einzeldenkmale, Gruppen
baulicher Anlagen, denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer sowie der denkmalpfle-
gerische Interessenbereich eingetragen. Während Bauten, die die Qualität eines
Einzeldenkmals im Sinne des § 3 (2) NDSchG besitzen, grundrissscharf kartiert sind,
werden Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3 (3) NDSchG parzellenbezogen angegeben.
„Sprechende“ Farben unterscheiden denkmalwerte Grünanlagen (grün) und Gewässer
(blau). Ein Gitternetz soll in Verbindung mit dem angefügten Register das Auffinden der
Baudenkmale erleichtern.
Schwach rot angelegte Flächen kennzeichnen denkmalpflegerische Interessenbereiche.
Darunter sind zum Beispiel historische Ortskerne oder wichtige Ortserweiterungen zu
verstehen, an denen Strukturen (Straßen, Parzellen, Bausubstanz u. Ä.), Ortsgeschichte
und -entwicklungen bis in die Gegenwart ablesbar sind, auch wenn die vorhandenen
baulichen Anlagen selbst nicht oder nur zum Teil als Baudenkmale im Sinne des
NDSchG gelten können. Um der besonderen Situation solcher Bereiche Rechnung zu
tragen, sollten deshalb hier denkmalpflegerische Begleitmaßnahmen erwogen werden,
die der Initiative der Gemeinden anheim gegeben sind. Hierzu zählen Gestaltungs-
satzungen und besondere Festlegungen in Bebauungsplänen.

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