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Kämmerer, Christian [Editor]; Lufen, Peter Ferdinand [Editor]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 7,1): Landkreis Northeim: Südlicher Teil mit den Städten Hardegsen, Moringen, Northeim und Uslar, den Flecken Bodenfelde und Nörten-Hardenberg, der Gemeinde Katlenburg-Lindau und dem Gemeindefreien Gebiet Solling — Braunschweig, 2002

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.44420#0258
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Hagenstraße 18 (ehern. Stadtschule) im Hintergrund stellt die westliche Platzbegrenzung des Kirchplatzes dar


Hagenstraße, Blick nach Osten, am rechten Bildrand Nr. 12 (im Kern) ausgehendes 16.Jh.


kante, im Altstadtkern nur vereinzelt auftretende
K-Streben in den Eckgefachen tragen zur
Wirkung des Baues bei, an den der zeitgleich
entstandene Traufenbau Nr. 18 mit bekrönen-
dem Zwerchhaus anschließt. Die letztgenann-
ten Bauten stehen stellvertretend für zahlrei-
che Ersatzbauten, die zumeist zwischen 1710
und 1750 errichtet wurden, nachdem der
Dreißigjährige Krieg auch auf der Holzhäuser-
straße mehrere Bürgerhäuser vernichtet hatte.
Die weitere bauliche Entwicklung dokumentiert
das Beispiel Häuserstraße 20/21 aus der Mitte
des 19.Jh. Vollständig zurückgenommen ist
inzwischen die Vorkragung zugunsten einer
strengen, einheitlichen, flächigen Fassade.
Hagenstraße
Zwischen Kurzer Straße und Kirchstraße ver-
läuft die etwa 250 m lange, leicht gekrümmte
Hagenstraße nahezu parallel zur stadtraumprä-
genden Breiten Straße/Am Münster. Erstmals
1340 in den Schriftquellen als „hoge strafe“
bezeugt, erschließt die geschichtsträchtige
Straße den „Oberen Kerkhof“ mit der St. Sixti-
Kirche.
Eingefasst wird der Straßenraum von einer
geschlossenen heterogenen Bebauung, die
durch Kuhgasse und Wassergasse sowie
durch die ehemalige Scharrengasse unter-
brochen wird, die in der 2. Hälfte des 19.Jh. zur
Wieterstraße ausgebaut und erweitert wurde.
Zurückverfolgen lässt sich der rezente Althaus-
bestand bis ins 16.Jh. (Hagenstraße 10, 12,
27), obgleich der überwiegende Teil dem frühen
18.Jh. angehört. Die zumeist zweigeschossi-
gen Fachwerkbauten sind auf schmalen
Streifenparzellen errichtet, die nur den vorderen
straßenseitigen Teil vollflächig ausfüllen. Trau-
fenständig ausgerichtet, ordnen sich die
Einzelbauten der einheitlichen Baufluchtlinie
unter. Die stockwerkweise abgezimmerten
Bauten ruhen zumeist auf verputzten Sand-
steinsockeln, auf denen der Schwellenkranz
aufliegt. Ihr strenges, rein konstruktiv-gestalte-
risches Fachwerk wird aufgelockert durch
schlichte Streben (Hagenstraße 2, 3, 8, 38, 39,
40), vereinzelt auch durch kurze senkrechte
Stiele in der Brüstungszone, wie das in-
schriftlich 1707 datierte Beispiel Hagenstraße
15 zeigt. Satteldächer mit Aufschieblingen
schließen die Bauten ab.
Merkzeichen setzen im Straßenbild die kraft-
vollen Ständer-Geschossbauten (Hagenstraße
10, 12, 27). Tief greifende konstruktive Verän-
derungen des 19.Jh. beeinträchtigen jedoch
die Wirkung des in der 2. Hälfte des 16.Jh.
errichteten Baues Hagenstraße 10. Der als
Ständer-Geschossbau geplante sechsgebindi-
ge Traufenbau wird durch einen weit ausladen-
den Oberstock bestimmt, der einst von kurzen
Knaggen abgefangen wurde, wie sie noch
unterhalb des Dachüberstandes zu erkennen
sind. Als fassadenbelebende Schmuckele-
mente, die zum Formenrepertoire der 2. Hälfte
des 16.Jh. gehören, sind in die Brüstungs-
bohlen des Oberstockes jeweils zwei halbkreis-
förmige Fächerrosetten eingefügt, die sich zu
einem friesartigen Band zusammenschließen.

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