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Falk, Valentin Alois Franz
Geschichte des ehemaligen Klosters Lorsch an der Bergstraße: nach den Quellen und mit besonderer Hervorhebung der Thätigkeit des Klosters auf dem Gebiete der Kunst und Wissenschaft dargestellt — Mainz, 1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.10949#0098

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Folcnand 1142—1149.

mershofen, über welche ein Graf von Saphenberg als Vogt geseht war,
wieder an das Kloster bringen. Konrad befahl in einem Schreiben an den
Grafen von Saphenberg, dafür zu sorgen, daß die genannten Hofe nicht
länger als Lehen bestehen, sondern in den Besitz der Lorscher übergehen
sollten. Wenn die dermaligen Jnhaber vorgäben, sie hätten die Höse
von ihm, dem Könige, oder vom Reiche, so möge er ihnen bemcrken,
sie seien wedcr königliches Eigenthnm noch Lehensgut. Ohne Verzng
sollten die Lorscher die Höfe an sich ziehen. Kaum war aber König Konrad
todt, so wußten sich die srüheren Vergewaltiger wieder in ihren Besitz zn
setzen. Die Höfe konnten nicht mehr zurück erlangt wcrdcn, so schr sich
der spätere Abt Heinrich abmühte, da bei Kaiser Friedrich mehr die
Gunst der Höflinge als die Gerechtigkeit gnlt.

Das Kloster hatte von deu ersten Zeiten seines Bestehens her all-
jährlich an die königliche Kammer die bedeutende Abgabe von lOO
Mark Silber -zu zahleu, welche bei den immer geringer werdenden Ein-
künften des Klosters endlich zu einer kaum mehr zu tragenden Last
iverdeu mnßte. Ter Abt sah sich in die traurige Nothwendigkcit vcr-
setzt, die von Alters her nu Lorsch geschenkteu Höfe zu Oppenheim, ,
Weiblingeu uud Gingeu mit Znstiinmnng deS Eonvents nnd der Ministerin-
len, dem Könige statt dcr Abgabe unter gemissen Bediuguugen abzu
treten Das Weuige, was von dicscn Höfcn noch fernerhin au das
Kloster entrichtet wnrde, sollte dem Abte zur persönlichen Verwendnng
überwiesen wcrden. Der Vcrtrag wurde im Jahre 1147 abgeschlossen
und von Konrad nnterzeichnet, als er sich im Kloster Fulda nnfhielt.
Jm folgenden Jahre bestätigte Pabst Eugen zu Nhcims iu Frankreich dic-
sen Tausch und zugleich alle Nechte, Freiheiten und Besitzuugen deS Klosters.
Dieser Pabst hatte im Jahre 1148 ein Concil nach Rheims ausgc-
schrieben; auch Folcnand war erschienen und erwirkte dic obige Bestütig-
ungsurknnde. Zugleich erließ der Pabst einen scharfen Besehl au alle
Erzbischöfe uud Bischöfe, in dereu Sprengeln das Lorscher Kloster Bcsihungen
hatte, und trug ihnen auf, ihre Untergebeiien anzuhalten und zu verpflich-
ten, alles, was sie unrechtmüßig besäßen, znrückzngeben, ansonst sie sich
kirchliche Strafeu zuzögen. Dic Näuber des Klosterguts kiiinmerteii sich
aber, wie es schcint, wenig nm den Befehl, außcr Billung, ciucm Edlen
von Lindenfels, der sein Unrecht gut zu machen snchte nnd dem Kloster
die Kirche zu Zell nebst einem Weinberge und Hofe sowie eincm Theil
deS Hemsbergs bei BenSheim zurückgab. Auch stiftete er drei heilige Messen
für jede Woche in der Zeller Kirche. Das hindcrte jedoch nicht, ivie
die Ehronik klagend meldet, daß ihn wie alle seiues Gleichens der Zorn
Gottes traf. Zwei Jahre lag er stumm nnd an allen Gliedern ge-
lähnit auf dem Krankenbette; er starb eincS armseligcn Todes. Eber-
 
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