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Oer Freispruch des Michel.

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von denen jeder behauptete, er sei gänzlich unschuldig — und durch
etne Reihe von Zeugen, deren Erinnerungsvermögen zumeist unter
einer wahrhaft bedauernswerten Schwäche zu leiden schien, ver-
kündete er das Urteil.

Der bfiesberger und Schwabenbauer wurden zu je drei
Tagen Arrest verdonnert; der Michael Schoißengeier wurde frei-
gesprochen. Sei es, daß der Michel an diesem für ihn so kriti-
schen Tage schon am Morgen zu ties in den Bierkrug beim
Lärenwirt geschaut hatte, sei es, daß ihm die vielen Para-
graphen, die er beiin Gericht zu hören bekam, das Fassungs-
vermögen trübten — kurzum der Michel hatte zwar mit stieren
blicken und offenem Maul der Urteilsverkündigung zugehört,
w wußte aber zum Schluß doch nicht, wie die Sache für ihn
eigentlich ausgegangen war. Seine Freisprechung war ihm gänz-
lich entgangen. Nur eines hatte er deutlich verstanden, daß
von drei Tagen Arrest die Rede war; und da er sich in seineni
Innern auf mindestens acht Tage gefaßt gemacht hatte, be-
reiteten ihm die drei Tage, die er sich zudiktiert wähnte, eher
das Gefühl freudiger Überraschung, denn ein Unbehagen.

Am nächsten Morgen erwachte er spät und unter heftigen
Aopfschmerzen, woran das Bier des Bärenwirts die Schuld trug.
In diesem Leidenszustand kam ihm der Gedanke, daß cs das klügste
wäre, seine drei Tage gleich abzusitzen; denn daß er verdiene,
cingesperrt zu werden, war ihm keinen Augenblick mehr unklar.

So machte sich denn der Michel auf den weg zum Gericht,
nicht ohne im vorübergehen beim Bärenwirt zur Wiederherstellung
seiner geschädigten Gesundheit abwechslungshalber einige Gläser
„kseurigen" zu kosten.

Die Wirkung hievon war tatsächlich die wohltuendste. Michel
kam in geradezu heiterer Gemütsverfassung ins Gerichtshaus, wo
er sich zum Strafantritt meldete. Der lferr Adjunkt sah in den
Akt und fand, daß der Michael Schoißengeier freigesprochen sei.
Auf die Mitteilung, daß er keine Strafe zu verbüßen habe, und
auf die sich daranschließende Frage, ob er denn das nicht wisse,
sagte der Michel: „Na, dös woaß i' nit — is ma' aa' alles oans!
I' sitz' halt meine drei Täg im vorhinein ab, denn i' bin dem
Barthl eh no' a' paar watsch'n schuld!' — und die kriegt er halt
nach der Straf'!" -r.

1 ..



NDas Dorf im Sonnenschein,
Die wiesen gelb und grün-
Über die Blumen am Rain
Geh'n zwei zum Walde hin.

Lr redet ein wichtig Wort:
„Gewiß, wir heiraten bald!"
Der Kuckuck in einem fort
Spöttelt hinten im Wald.

»7. v. 21.

19'
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

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Titel/Objekt
"Sonntagnachmittag"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Zopf, Carl
Entstehungsdatum
um 1908
Entstehungsdatum (normiert)
1903 - 1913
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Karikatur
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Alle Rechte vorbehalten - Freier Zugang
Creditline
Fliegende Blätter, 129.1908, Nr. 3302, S. 219
 
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