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Fliegende Blätter — 130.1909 (Nr. 3310-3335)

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Nr. 3322
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https://doi.org/10.11588/diglit.6267#0283
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277

—•-=> Peda

Wemäß einer Vorschrift können Pensionen bloß gegen Bei-
bringung der Bestätigung, daß der Pensionist am Ersten des
betreffenden Monates gelebt habe, ansbezahlt werden.

Es traf sich nun einmal, daß ein Pensionist wegen Abwesen-
heit seine Pension durch einige Monate nicht behoben hat. Als

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er — versehen mit der Bestätigung, daß er am Ersten des
jetzigen Monates gelebt — bei der Kassa erschien, wurde ihm
bedeutet, daß ihm zwar die letzte Pensionsrate ansbezahlt werde,
aber nicht die früheren, „weil nicht bescheinigt sei, daß er den
Ersten der früheren Monate erlebt habe."

vas ist vorbei, denn Jahr und Sag
Sind sie schon Meib und Lolin
Zetzt macht sie Segenbesuche ihm
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Gegenbesuche"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Haushofer, Alfred
Entstehungsdatum
um 1909
Entstehungsdatum (normiert)
1904 - 1914
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Karikatur
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Alle Rechte vorbehalten - Freier Zugang
Creditline
Fliegende Blätter, 130.1909, Nr. 3322, S. 277
 
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