Der billige Gemsbraten.
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Christi" den Landrichter just aus dem besten Schlaf und reichte ihm
heimlich durch das Fenster eine prächtige Gemse hinein. „Gut' Nacht!"
jagte er dann und verschwand.
„Famos! Famos!" murmelte der Landrichter, „der Streich ist
gelungen! Nun, das wird ein Aufsehen machen!" Dann legte er
die Gemse in die Küche und sich wieder in's Bett.
Am andern Morgen frühzeitig wurde der „schwarze Christi"
vor Gericht citirt.
Im Sitzungssaal traf er den Landrichter und dessen Aktuar
und aus dem Berathungszimmer nebenan sahen durch die offene
Thürc die schadenfrohen Gesichter des Försters und seiner Gehilfen,
^lnf dem Gerichtstische aber lag das oorpus delicti.
Nun begann das Verhör.
„Christian Scedorfcr", sagte der Landrichter mit feierlicher Amts-
miene, „erkennen Sie diese Gemse als diejenige wieder, welche Sie
mir heute Nacht um zwölf Uhr zum Fenster hereingereicht haben?"
„Nein, Herr Landrichter!"
„Was? Nein? .. Leugnen Sie nicht!"
„Es war nicht um zwölf Uhr, Herr Landrichter, sondern um
halb Eins!"
„Ach was! Das ist Nebensache! . .Sic geben also zu, diese Gemse
zu mir gebracht zu haben?"
„Jawohl, Herr Landrichter!"
Dieser fing laut zu lesen an, dann aber sank seine Stimme
immer mehr zu einem verblüfften Gemurmel herab:
„Jckshofen, den 15. November.
Wildprethandlnng von C. H. Geier und Söhne.
Hochwohlgeboren dem Herrn Landrichter von Hinterberg heute
geliefert eine Gemse zu 36 Pfund ü 25 kr., macht in Summa 9 fl."
-„Ich kann jetzt wohl gehen?" meinte der „schwarze
Christi" und schmunzelte wieder. „Mein Trinkgeld für die Be-
! sorgung hol' ich mir ein and'res Mal!"
„Ein solcher Hallodri!!" . . .
Der Gemsbraten soll dem Herrn Landrichter just nicht be-
| sonders gemundet haben.
„Sie gestehen demnach auch, diese Gemse unberechtigt ge-
schossen zu haben?"
,,G'sch offen, Herr Landrichter? Nein!"
„Wie?" fuhr der Beamte zornig auf, „Sie leugnen auch jetzt
noch, Sie, der Sic als Wilderer berüchtigt sind, einem solchen Beweis
gegenüber?"
Da schmunzelte der Christi. „Herr Landrichter", sagte er, „ich
Hab' einen Gegenbeweis!"
„Was, Gegenbeweis? Wo denn?"
„In der Hosentasche, Herr Landrichter!"
„Jnkulpat! Erlauben Sie sich keinen unziemlichen Spaß mit
dem Gericht!"
„Fällt mir nicht ein, Herr Landrichter! Da is er — der
; Gegenbeweis!"
Der „schwarze Christi" zog ein verknittertes Papier aus der
! Tasche, streifte es ans dem Knie glatt und legte es dem Richter vor.
Falsch ausgedrückt.
®a,tä f Lebrer- Du warst gestern wieder nicht in der Schule!" -
A kommt zu feinem Freund und fragt chn, ob er frauzospch ^ ~ ' §m. Z^r, der Storch hat nnr gestern
könne — er hätte einen Brief zu schreiben. ^U'm ", • — Lebrer: .Was geht das Dich an.
„O, das ist ganz einsach", sagt dieser; „zum Beispiel heißt: ^ Bru er m Katers!" — Junge: „O, mein Vater
Bouteitle Flasche, Fromage Käse, ami Freund — und mit den Das s ) 6ei Ihnen entschuldigen!"
ander'n Wörtern machst Du's gerade so!" "ird Hc) 3
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Christi" den Landrichter just aus dem besten Schlaf und reichte ihm
heimlich durch das Fenster eine prächtige Gemse hinein. „Gut' Nacht!"
jagte er dann und verschwand.
„Famos! Famos!" murmelte der Landrichter, „der Streich ist
gelungen! Nun, das wird ein Aufsehen machen!" Dann legte er
die Gemse in die Küche und sich wieder in's Bett.
Am andern Morgen frühzeitig wurde der „schwarze Christi"
vor Gericht citirt.
Im Sitzungssaal traf er den Landrichter und dessen Aktuar
und aus dem Berathungszimmer nebenan sahen durch die offene
Thürc die schadenfrohen Gesichter des Försters und seiner Gehilfen,
^lnf dem Gerichtstische aber lag das oorpus delicti.
Nun begann das Verhör.
„Christian Scedorfcr", sagte der Landrichter mit feierlicher Amts-
miene, „erkennen Sie diese Gemse als diejenige wieder, welche Sie
mir heute Nacht um zwölf Uhr zum Fenster hereingereicht haben?"
„Nein, Herr Landrichter!"
„Was? Nein? .. Leugnen Sie nicht!"
„Es war nicht um zwölf Uhr, Herr Landrichter, sondern um
halb Eins!"
„Ach was! Das ist Nebensache! . .Sic geben also zu, diese Gemse
zu mir gebracht zu haben?"
„Jawohl, Herr Landrichter!"
Dieser fing laut zu lesen an, dann aber sank seine Stimme
immer mehr zu einem verblüfften Gemurmel herab:
„Jckshofen, den 15. November.
Wildprethandlnng von C. H. Geier und Söhne.
Hochwohlgeboren dem Herrn Landrichter von Hinterberg heute
geliefert eine Gemse zu 36 Pfund ü 25 kr., macht in Summa 9 fl."
-„Ich kann jetzt wohl gehen?" meinte der „schwarze
Christi" und schmunzelte wieder. „Mein Trinkgeld für die Be-
! sorgung hol' ich mir ein and'res Mal!"
„Ein solcher Hallodri!!" . . .
Der Gemsbraten soll dem Herrn Landrichter just nicht be-
| sonders gemundet haben.
„Sie gestehen demnach auch, diese Gemse unberechtigt ge-
schossen zu haben?"
,,G'sch offen, Herr Landrichter? Nein!"
„Wie?" fuhr der Beamte zornig auf, „Sie leugnen auch jetzt
noch, Sie, der Sic als Wilderer berüchtigt sind, einem solchen Beweis
gegenüber?"
Da schmunzelte der Christi. „Herr Landrichter", sagte er, „ich
Hab' einen Gegenbeweis!"
„Was, Gegenbeweis? Wo denn?"
„In der Hosentasche, Herr Landrichter!"
„Jnkulpat! Erlauben Sie sich keinen unziemlichen Spaß mit
dem Gericht!"
„Fällt mir nicht ein, Herr Landrichter! Da is er — der
; Gegenbeweis!"
Der „schwarze Christi" zog ein verknittertes Papier aus der
! Tasche, streifte es ans dem Knie glatt und legte es dem Richter vor.
Falsch ausgedrückt.
®a,tä f Lebrer- Du warst gestern wieder nicht in der Schule!" -
A kommt zu feinem Freund und fragt chn, ob er frauzospch ^ ~ ' §m. Z^r, der Storch hat nnr gestern
könne — er hätte einen Brief zu schreiben. ^U'm ", • — Lebrer: .Was geht das Dich an.
„O, das ist ganz einsach", sagt dieser; „zum Beispiel heißt: ^ Bru er m Katers!" — Junge: „O, mein Vater
Bouteitle Flasche, Fromage Käse, ami Freund — und mit den Das s ) 6ei Ihnen entschuldigen!"
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Der billige Gemsbraten"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum
um 1893
Entstehungsdatum (normiert)
1888 - 1898
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 98.1893, Nr. 2479, S. 41
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg