CORPUS BONORUM
nicht daran zweifeln, als woran im Crantze die Zahl 1622
noch ietzo deutlich zu erkennen.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 9
§ 7. Unter diesem Giebel siehet man über dem großen
Fenster an der Kirch-Mauer halb zur Rechten und halb
zur Linken die Jahrzahl 1613, welche ohnzweifel anzei-
gen wollen: daß die Kirch-Mauer nördlicher Seite in ietzt
gedachtem 1613. Jahre bis unters Dach aufgeführet ge-
wesen.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 9.
§ 8. Was vorberegte sechs Giebel gekostet? ist anietzt
der Kirche gäntzlich unbekannt. Ihre Register melden
überall nichts davon, und in allen übrigen Archivs-
Schrifften hat man auch nichts gefunden; dahero wohl
gewiß: daß, außer den Garßischen Giebel, die fünf an-
dern von den damaligen Bau-Directoren besorget und
aus den ihnen anvertraueten Collecten-, Straff- und an-
dern Hülffs-Geldern erbauet worden.
§ 9. Hierauf hätte man auch die Giebel der südlichen
Seite in den nächstfolgenden Jahren aufführen sollen;
allein das Werck blieb von an. 1622 bis 1657. das sind
35. Jahr liegen, unfehlbar aus der Ursache: weil es in sel-
biger Zeit sehr trübseelig daher gegangen, und die Stadt
so wohl von innen als außen lange geängstiget, mithin
der Kirchen ihre meisten Einkünfte und christlichen
Hertzen das Vermögen zum Beysteuren benommen ge-
wesen.
§ 10. Der erste südliche Giebel beym Glocken-Thurm
scheinet nicht ehr als ohngefehr an. 1656 oder 57. geferti-
get zu seyn. Denn ob schon der Giebel selbst bloß zween
Köpfe zur Zierde und weder Schrift noch Zahlen hat, so
meldet doch ein gewißes Memorial vom 12ten Mart: 1657.
daß der Zeit nach der Südseiten hin der Kirche annoch
vier gantze Giebel unausgebauet vorhanden.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 2.
u. Giebel-Kosten, n. 42.
§ 11. Nun sind der Giebel alhier nicht 4. sondern sechs,
worunter schon an. 1622 u. 1624 der Dritte und Vierte
fertig gelegen, auch höchst wahrscheinlich um selbige
Zeit oder nicht lange darauf größestens theils errichtet
gewesen. Woraus dann nothwendig folget, daß unter den
4. Giebeln, derer obangezogenes Memorial gedencket,
vornehmlich der erste, andere, fünfte und sechste zu ver-
stehen, mithin der erste um das 1657 Jahr erbauet sey.
§ 12. Von anderm Giebel ist unstreitig, daß er im Jahr
1657 erbauet; denn diese Zahl stehet in selbigem unter
dem Wapen eingehauen. Das große steinerne Bild auf
hiesigem Giebel hat an dem Saum seines bis zu den Hüf-
ten reichenden Mantels hintenwerts in der Runde fol-
gende Buchstaben:
H. C. V. W. B. B. H.
Wie sie aber richtig zu deuten, wißen wir nicht. Vielleicht
soll V.W. so viel als von Wobersnau heißen, und dieser
Giebel, wie der vierte unten § 14. ein Wobersnauischer
seyn.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 3.
§ 13. Bey dem dritten Giebel enstehet gleichfals kein
Zweifel. Unter dem Wapen deßelben lieset man die
Worte:
Heinrich Hartwich, Barger zu Braunschweig.
und über den Wapen auf einem angehefteten Bleche:
Hermanus Jacob Meier, Magdalena Schifflings.
16. Christus ist mein Leben, sterben ist mein Gewin. 24.
Siehe Kirch-Besicht. § 74. n. 4.
§ 14. Der Vierte Giebel heißet der Wobersnauische
und ist an. 1658. vollendet. Daran sind zwey Wapen. In
dem ersten nach dem dritten Giebel zu stehet:
Arent von Wobersnau Anno
und in dem andern Wapen nach dem 5ten Giebel:
Lucia Bortfeld. 1658.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 5.
§ 15. Dieser Giebel war bereits an. 1622 in so weit fer-
tig, daß die Wapen daran eingesetzet werden können. Er
ist auch noch zu der Bau-Directoren Zeit errichtet; aber,
wie an. 1659 den 7. Jan. Wobersnauischer Seits vorgege-
ben worden, wieder gantz herunter genommen gewesen.
Siehe Wobernauischen K:Giebel, n. 2. 3. u. 17.
§ 16. Er hat sich auch ferner dadurch merckwürdig ge-
machet: daß er gelobet und nicht völlig bezahlet, frühe
bereitet und langsahm errichtet, mit Klagen und Reisen
kostbarer gemacht, endlich aber doch meist aus den Kir-
chen-Mitteln in die höhe geführet worden. Die wahren
Umstände davon erhellen als folgenden:
§ 17. Arend von Wobersnau, Fürstl. Obrister, gehei-
mer Cammer-Rath und Land-Drost, versprach: auf der
Heinrichstädtschen Kirche einen gantz neuen Giebel mit
seinen Wapen, Namen und eigenen Unkosten verferti-
gen zu laßen; zahlte auch zu dem Ende im Jahr 1621. auf
geschehenes Erinnern der Bau-Directorum 200 schlechte
Thaler aus. Das Jahr darnach starb er, und der Wobers-
nauische Giebel ward von den Kirchen-Intraden völlig
aufgeführet, aber ungeachtet der öfteren Anmahnungen,
von der verwittibten Drostin nicht bezahlet.
Siehe Wobersnau. KGiebel 1.2. u. 3.
§ 18. Nach dem von ietzt ermeldter Wittwen überge-
benen Verzeichniße kostete der Wobersnauische End-
Giebel von 30. Schuhen breit und 31. Schuhe mit dem
Bilde hoch in allen, wie folget:
Steinbrecher-Lohn
Fuhr-Lohn daher
Hauer-Lohn mit den Schriften, Wapen
und Bilde
Maurer und Kalckschläger-Lohn
Für Mauer-Steine
Für Kalck und Sand
Für einen Ancker, Boltzen, Klammer
und Bley zum Vergießen
Summa
Siehe Wobersnau. KGiebel n. 4. 3.
§ 19. Als nun die Wittwe hierauf weiter nichts dann 60.
thlr entrichtete, und die Gebrüder von Wobersnau nach-
her ihre Land-Güter, so sie in hiesigem Fürstenthum be-
saßen, andern abtreten wollen, kamen die Vorsteher we-
gen der rückständigen 550. thlr an. 1639. den 1. Aug. mit
einer Verfügungs-Bitte wieder sie ein; erlangten auch zu
zweyen malen einen bedinglichen Zahlungs-Befehl.
Doch da Beklagte an. 1640. Litern negative contestirten,
oder die Sache eingeführter maßen leugneten, ließen Klü-
gere die noch nicht einst recht bestrittene Hände so fort
als ermüdet sincken.
Siehe Wobersnau. K.Giebel n. 3 — 9.
§ 20. Siebenzehn Jahr darnach versuchten die Kirch
Väter nochmals, die Wobersnauischen Giebel-Gelder zu
erlangen, schrieben deswegen aufs höflichste an. 1657.
zweymal an Carsten Christoph von Wobersnau, Chur-
Cöllnisch. Cämmerer, Schatz-Rath und Hoff Richter
des Stiffts Hildesheim, kamen endlich, wie die Briefe
nichts fruchten wolten, mit einem Empfehlungs-Schrei-
ben des Fürstl. Consistorii persöhnlich zu ihm nach Net-
lingen; da sich dann gedachter Herr von Wobersnau eins
für alles zu 150 thlr erklärte und selbige terminsweise
nemlich alle Jahr 50. thlr abzuführen an. 1657. den 19.
Decembr eigenhändig verschrieb.
Siehe Wobersnau. Kirchen Giebel n. 10—17.
130. thlr
80. „
260. „
60. „
10. „
30. „
40 „
610 thlr
303
nicht daran zweifeln, als woran im Crantze die Zahl 1622
noch ietzo deutlich zu erkennen.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 9
§ 7. Unter diesem Giebel siehet man über dem großen
Fenster an der Kirch-Mauer halb zur Rechten und halb
zur Linken die Jahrzahl 1613, welche ohnzweifel anzei-
gen wollen: daß die Kirch-Mauer nördlicher Seite in ietzt
gedachtem 1613. Jahre bis unters Dach aufgeführet ge-
wesen.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 9.
§ 8. Was vorberegte sechs Giebel gekostet? ist anietzt
der Kirche gäntzlich unbekannt. Ihre Register melden
überall nichts davon, und in allen übrigen Archivs-
Schrifften hat man auch nichts gefunden; dahero wohl
gewiß: daß, außer den Garßischen Giebel, die fünf an-
dern von den damaligen Bau-Directoren besorget und
aus den ihnen anvertraueten Collecten-, Straff- und an-
dern Hülffs-Geldern erbauet worden.
§ 9. Hierauf hätte man auch die Giebel der südlichen
Seite in den nächstfolgenden Jahren aufführen sollen;
allein das Werck blieb von an. 1622 bis 1657. das sind
35. Jahr liegen, unfehlbar aus der Ursache: weil es in sel-
biger Zeit sehr trübseelig daher gegangen, und die Stadt
so wohl von innen als außen lange geängstiget, mithin
der Kirchen ihre meisten Einkünfte und christlichen
Hertzen das Vermögen zum Beysteuren benommen ge-
wesen.
§ 10. Der erste südliche Giebel beym Glocken-Thurm
scheinet nicht ehr als ohngefehr an. 1656 oder 57. geferti-
get zu seyn. Denn ob schon der Giebel selbst bloß zween
Köpfe zur Zierde und weder Schrift noch Zahlen hat, so
meldet doch ein gewißes Memorial vom 12ten Mart: 1657.
daß der Zeit nach der Südseiten hin der Kirche annoch
vier gantze Giebel unausgebauet vorhanden.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 2.
u. Giebel-Kosten, n. 42.
§ 11. Nun sind der Giebel alhier nicht 4. sondern sechs,
worunter schon an. 1622 u. 1624 der Dritte und Vierte
fertig gelegen, auch höchst wahrscheinlich um selbige
Zeit oder nicht lange darauf größestens theils errichtet
gewesen. Woraus dann nothwendig folget, daß unter den
4. Giebeln, derer obangezogenes Memorial gedencket,
vornehmlich der erste, andere, fünfte und sechste zu ver-
stehen, mithin der erste um das 1657 Jahr erbauet sey.
§ 12. Von anderm Giebel ist unstreitig, daß er im Jahr
1657 erbauet; denn diese Zahl stehet in selbigem unter
dem Wapen eingehauen. Das große steinerne Bild auf
hiesigem Giebel hat an dem Saum seines bis zu den Hüf-
ten reichenden Mantels hintenwerts in der Runde fol-
gende Buchstaben:
H. C. V. W. B. B. H.
Wie sie aber richtig zu deuten, wißen wir nicht. Vielleicht
soll V.W. so viel als von Wobersnau heißen, und dieser
Giebel, wie der vierte unten § 14. ein Wobersnauischer
seyn.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 3.
§ 13. Bey dem dritten Giebel enstehet gleichfals kein
Zweifel. Unter dem Wapen deßelben lieset man die
Worte:
Heinrich Hartwich, Barger zu Braunschweig.
und über den Wapen auf einem angehefteten Bleche:
Hermanus Jacob Meier, Magdalena Schifflings.
16. Christus ist mein Leben, sterben ist mein Gewin. 24.
Siehe Kirch-Besicht. § 74. n. 4.
§ 14. Der Vierte Giebel heißet der Wobersnauische
und ist an. 1658. vollendet. Daran sind zwey Wapen. In
dem ersten nach dem dritten Giebel zu stehet:
Arent von Wobersnau Anno
und in dem andern Wapen nach dem 5ten Giebel:
Lucia Bortfeld. 1658.
Siehe Kirch-Besicht: § 74. n. 5.
§ 15. Dieser Giebel war bereits an. 1622 in so weit fer-
tig, daß die Wapen daran eingesetzet werden können. Er
ist auch noch zu der Bau-Directoren Zeit errichtet; aber,
wie an. 1659 den 7. Jan. Wobersnauischer Seits vorgege-
ben worden, wieder gantz herunter genommen gewesen.
Siehe Wobernauischen K:Giebel, n. 2. 3. u. 17.
§ 16. Er hat sich auch ferner dadurch merckwürdig ge-
machet: daß er gelobet und nicht völlig bezahlet, frühe
bereitet und langsahm errichtet, mit Klagen und Reisen
kostbarer gemacht, endlich aber doch meist aus den Kir-
chen-Mitteln in die höhe geführet worden. Die wahren
Umstände davon erhellen als folgenden:
§ 17. Arend von Wobersnau, Fürstl. Obrister, gehei-
mer Cammer-Rath und Land-Drost, versprach: auf der
Heinrichstädtschen Kirche einen gantz neuen Giebel mit
seinen Wapen, Namen und eigenen Unkosten verferti-
gen zu laßen; zahlte auch zu dem Ende im Jahr 1621. auf
geschehenes Erinnern der Bau-Directorum 200 schlechte
Thaler aus. Das Jahr darnach starb er, und der Wobers-
nauische Giebel ward von den Kirchen-Intraden völlig
aufgeführet, aber ungeachtet der öfteren Anmahnungen,
von der verwittibten Drostin nicht bezahlet.
Siehe Wobersnau. KGiebel 1.2. u. 3.
§ 18. Nach dem von ietzt ermeldter Wittwen überge-
benen Verzeichniße kostete der Wobersnauische End-
Giebel von 30. Schuhen breit und 31. Schuhe mit dem
Bilde hoch in allen, wie folget:
Steinbrecher-Lohn
Fuhr-Lohn daher
Hauer-Lohn mit den Schriften, Wapen
und Bilde
Maurer und Kalckschläger-Lohn
Für Mauer-Steine
Für Kalck und Sand
Für einen Ancker, Boltzen, Klammer
und Bley zum Vergießen
Summa
Siehe Wobersnau. KGiebel n. 4. 3.
§ 19. Als nun die Wittwe hierauf weiter nichts dann 60.
thlr entrichtete, und die Gebrüder von Wobersnau nach-
her ihre Land-Güter, so sie in hiesigem Fürstenthum be-
saßen, andern abtreten wollen, kamen die Vorsteher we-
gen der rückständigen 550. thlr an. 1639. den 1. Aug. mit
einer Verfügungs-Bitte wieder sie ein; erlangten auch zu
zweyen malen einen bedinglichen Zahlungs-Befehl.
Doch da Beklagte an. 1640. Litern negative contestirten,
oder die Sache eingeführter maßen leugneten, ließen Klü-
gere die noch nicht einst recht bestrittene Hände so fort
als ermüdet sincken.
Siehe Wobersnau. K.Giebel n. 3 — 9.
§ 20. Siebenzehn Jahr darnach versuchten die Kirch
Väter nochmals, die Wobersnauischen Giebel-Gelder zu
erlangen, schrieben deswegen aufs höflichste an. 1657.
zweymal an Carsten Christoph von Wobersnau, Chur-
Cöllnisch. Cämmerer, Schatz-Rath und Hoff Richter
des Stiffts Hildesheim, kamen endlich, wie die Briefe
nichts fruchten wolten, mit einem Empfehlungs-Schrei-
ben des Fürstl. Consistorii persöhnlich zu ihm nach Net-
lingen; da sich dann gedachter Herr von Wobersnau eins
für alles zu 150 thlr erklärte und selbige terminsweise
nemlich alle Jahr 50. thlr abzuführen an. 1657. den 19.
Decembr eigenhändig verschrieb.
Siehe Wobersnau. Kirchen Giebel n. 10—17.
130. thlr
80. „
260. „
60. „
10. „
30. „
40 „
610 thlr
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