Auch die Annahme, daß die Gabel oder gar die beiden Em-
bleme dasWappen der Herrschaft Leutenberg seien, ist jeden-
falls unrichtig. Sie kann durch nichts bewiesen, durch die folgenden
Ausführungen vielmehr sehr in Zweifel gestellt werden.
Wann Leutenberg, Stadt und Schloß, in den Besitz Schwarz-
burgs kam, weiß man nicht. Es war Reichslehen und ist vielleicht
1209 mit Saalfeld an das gräfliche Haus gekommen. Das ganze
Gebiet der sogenannten Grafschaft Leutenberg, das vom 14. Jahr-
hundert bis 1564 eine besondere Linie im Besitz hatte, scheint vor
dieser Zeit Eigentum verschiedener Herren gewesen und erst
nach und nach an Schwarzburg gekommen zu sein.
Glieder einer adligen Familie, derer von Leutenberg*), die
jedenfalls Vögte der über der Stadt gelegenen Burg waren, sollen
bis ins 14. Jahrhundert urkundlich vorkommen, als die Stadt schon
schwarzburgisch war.
Ein Wappen dieser Familie kennen wir nicht.
Im Gebiete der ehemaligen Herrschaft Leutenberg ist die Gabel
auf alten Bauwerken, Grenzsteinen und dergl. nirgends zu sehen.
Das Wappen mit dem schwarzburgischen Löwen dagegen ist
auf der über der Stadt liegenden Friedensburg, dem ehemaligen
vom Graf Uetterodt im Herold, Band I, mitgeteilte und abgebildete Siegel eines
Raimundus comes stabuli, das eine dreizinkige gabelartige Figur zeigt, scheint
dies zu bestätigen. (Dieser Raimund wird wohl eine untergeordnete Person
gewesen sein, sicher kein Reichsstallmeister.) Hartnid v. Wildon kam
aber später wieder auf sein Familienwappen zurück (Hohenlohe, Sphrag. Apho-
rismen, No. 236 und 237) und das Zeichen auf Raimunds Siegel kommt in
fast gleicher Form auf Mühlhäuser Kaiserbrakteaten als bloße Schildverzierung
vor (v. Posern-Klett, Taf. I, No. 3). Meines Wissens ist kein Fall bekannt, daß
ein Marschall als Zeichen seines Amtes einen Kamm geführt hätte. Auch
führt in Deutschland keine einzige der vielen, mit dem Marschallamte beklei-
deten Familien einen Dreizack oder eine Gabel im Schilde.
*) ca. 1187. Otto II. Bischof von Bamberg bekennt den Anspruch
Heinrichs von Lutenberc auf den Wald Winthagen (bei Ludwigstadt).
Dobenecker, reg. Thuring. II, 774.
bleme dasWappen der Herrschaft Leutenberg seien, ist jeden-
falls unrichtig. Sie kann durch nichts bewiesen, durch die folgenden
Ausführungen vielmehr sehr in Zweifel gestellt werden.
Wann Leutenberg, Stadt und Schloß, in den Besitz Schwarz-
burgs kam, weiß man nicht. Es war Reichslehen und ist vielleicht
1209 mit Saalfeld an das gräfliche Haus gekommen. Das ganze
Gebiet der sogenannten Grafschaft Leutenberg, das vom 14. Jahr-
hundert bis 1564 eine besondere Linie im Besitz hatte, scheint vor
dieser Zeit Eigentum verschiedener Herren gewesen und erst
nach und nach an Schwarzburg gekommen zu sein.
Glieder einer adligen Familie, derer von Leutenberg*), die
jedenfalls Vögte der über der Stadt gelegenen Burg waren, sollen
bis ins 14. Jahrhundert urkundlich vorkommen, als die Stadt schon
schwarzburgisch war.
Ein Wappen dieser Familie kennen wir nicht.
Im Gebiete der ehemaligen Herrschaft Leutenberg ist die Gabel
auf alten Bauwerken, Grenzsteinen und dergl. nirgends zu sehen.
Das Wappen mit dem schwarzburgischen Löwen dagegen ist
auf der über der Stadt liegenden Friedensburg, dem ehemaligen
vom Graf Uetterodt im Herold, Band I, mitgeteilte und abgebildete Siegel eines
Raimundus comes stabuli, das eine dreizinkige gabelartige Figur zeigt, scheint
dies zu bestätigen. (Dieser Raimund wird wohl eine untergeordnete Person
gewesen sein, sicher kein Reichsstallmeister.) Hartnid v. Wildon kam
aber später wieder auf sein Familienwappen zurück (Hohenlohe, Sphrag. Apho-
rismen, No. 236 und 237) und das Zeichen auf Raimunds Siegel kommt in
fast gleicher Form auf Mühlhäuser Kaiserbrakteaten als bloße Schildverzierung
vor (v. Posern-Klett, Taf. I, No. 3). Meines Wissens ist kein Fall bekannt, daß
ein Marschall als Zeichen seines Amtes einen Kamm geführt hätte. Auch
führt in Deutschland keine einzige der vielen, mit dem Marschallamte beklei-
deten Familien einen Dreizack oder eine Gabel im Schilde.
*) ca. 1187. Otto II. Bischof von Bamberg bekennt den Anspruch
Heinrichs von Lutenberc auf den Wald Winthagen (bei Ludwigstadt).
Dobenecker, reg. Thuring. II, 774.