Auktionsbedingungen:
Die Versteigerung geseliielit gegen sofortige Bezahlung unter Zu-
rechnung eines Aufgeldes von 22% vom Erstehungspreise, sowie 2%
W.-U.-St. Krisenzuschlag laut Bundesgesetz vom 18. August 1932.
Gesteigert wird um ein Zehntel des letzten Anbotes, wobei der Betrag
entsprechend abgerundet wird.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
im Zeitpunkte des Zuschlages befinden, und lagern von da an auf
Gefahr des Erstehers. Beschädigungen sind, soweit sie bemerkt wurden,
angegeben, doch bürgt die JNichtangabe keineswegs für das Nicht-
vorhandensein einer solchen. Da sämtliche Gegenstände zur genauen
Besichtigung ausgestellt waren, wird nach erfolgtem Zuschlage keine
wie immer geartete Reklamation angenommen.
Die Reihenfolge der zur Auktion gelangenden Gegenstände wird
genau eingehalten, doch behält sich die Auktionsleitung das Recht vor,
Nummern ausnahmsweise zu vereinigen oder zu teilen.
Die angesetzten Ausrufspreise verstehen sich exklusive Zuschlägen
und sind die Hälfte der Schätzung.
Kaufaufträge werden entgegengenommen, kostenfrei durchgeführt
und jede auf die Versteigerung bezughabende Auskunft bereitwilligst
erteilt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Tel.
Wiener Auktionshaus
J. Fischer
konzess. und beeid. Auktionator
V., Strobachgasse 8
Gegründet 1866
Mitglied des'Verbandes der Wiener
Auktionshiiuser
Die Expertisen und Schätzungen wurden von nachstehenden be-
hördlich berechtigten Sachverständigen u. Sehätzmeistern vorgenommen:
Gemälde:
Dr. Otto Fröhlich.
Perser-, Orientteppiche und
Textilien:
Eduard Janeczka.
Kunstgewerbliche Gegenstände von
künstlerischem, historischem und
Sammlerwert:
Kommerzialrat
Ferdinand Fischer.
Tischler-, Tapezierermöbel und
Inneneinrichtung:
Kommerzialrat Gustav Bam-
berger,
Alle übrigen Gegenstände: Emanuel Herzog.
Die mit * bezeieh. Posten stammen aus dem Nachlasse des H. Dr. Albert Weishut.
' MU$EUM$6IBllOTHEK^
12. 4%XA
* ERtlN . DAHLEM j
Die Versteigerung geseliielit gegen sofortige Bezahlung unter Zu-
rechnung eines Aufgeldes von 22% vom Erstehungspreise, sowie 2%
W.-U.-St. Krisenzuschlag laut Bundesgesetz vom 18. August 1932.
Gesteigert wird um ein Zehntel des letzten Anbotes, wobei der Betrag
entsprechend abgerundet wird.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
im Zeitpunkte des Zuschlages befinden, und lagern von da an auf
Gefahr des Erstehers. Beschädigungen sind, soweit sie bemerkt wurden,
angegeben, doch bürgt die JNichtangabe keineswegs für das Nicht-
vorhandensein einer solchen. Da sämtliche Gegenstände zur genauen
Besichtigung ausgestellt waren, wird nach erfolgtem Zuschlage keine
wie immer geartete Reklamation angenommen.
Die Reihenfolge der zur Auktion gelangenden Gegenstände wird
genau eingehalten, doch behält sich die Auktionsleitung das Recht vor,
Nummern ausnahmsweise zu vereinigen oder zu teilen.
Die angesetzten Ausrufspreise verstehen sich exklusive Zuschlägen
und sind die Hälfte der Schätzung.
Kaufaufträge werden entgegengenommen, kostenfrei durchgeführt
und jede auf die Versteigerung bezughabende Auskunft bereitwilligst
erteilt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
Tel.
Wiener Auktionshaus
J. Fischer
konzess. und beeid. Auktionator
V., Strobachgasse 8
Gegründet 1866
Mitglied des'Verbandes der Wiener
Auktionshiiuser
Die Expertisen und Schätzungen wurden von nachstehenden be-
hördlich berechtigten Sachverständigen u. Sehätzmeistern vorgenommen:
Gemälde:
Dr. Otto Fröhlich.
Perser-, Orientteppiche und
Textilien:
Eduard Janeczka.
Kunstgewerbliche Gegenstände von
künstlerischem, historischem und
Sammlerwert:
Kommerzialrat
Ferdinand Fischer.
Tischler-, Tapezierermöbel und
Inneneinrichtung:
Kommerzialrat Gustav Bam-
berger,
Alle übrigen Gegenstände: Emanuel Herzog.
Die mit * bezeieh. Posten stammen aus dem Nachlasse des H. Dr. Albert Weishut.
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