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Felix Fleischhauer <Stuttgart> [Hrsg.]
Antiquitäten und Kunstgegenstände aus dem Besitze des Herrn Karl Liebel Sen. Buchdruckereibesitzer, Waldsee und aus sonstigem Privatbesitze: Versteigerung Stuttgart 1912, Königsbau ... 21. bis 24. Oktober (Katalog Nr. 47) — Stuttgart, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.25433#0003
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V erkauf s-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der
Reihe zu versteigern.

Montag den 21. Oktober No. 1—350
Dienstag den 22. „ ,, 351 700

Mittwoch den 23. ,, „ 701—1000

Donnerstag den 24. Oktober ,, 1001— Schluss

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Die Steigerer haben
auf den Zuschlagspreis das übliche Aufgeld von 10°/o zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. 0.50, bis Mk. 100.— mit
Mk. 1.—. über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los.

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem Auktionator
das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der
Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am ge-
eignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar,
während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu er-
teilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande verkauft,
in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten.

Die Grössen der Gegenstände sind in Zentimetern angegeben, und zwar
steht die Höhe der Breite voran.

Aufträge übernehmen die bekannten Antiquitäten- und Kunsthandlungen,
sowie der Unterzeichnete, der auch bereitwilligst jede auf die Auktion be-
zügliche Auskunft erteilt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alleVerpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart.

Stuttgart, Telephon 3763. Felix Fleischhauer.

Seestr. 76 P- Kunsthändler.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände ent-
standenen Schaden ist der Besucher haftbar/

NB! Die Auktion störende Unterhaltungen, sowie das
Feilbieten fremder Gegenstände während der Auktion sind
strengstens verboten!
 
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