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Felix Fleischhauer <Stuttgart> [Hrsg.]
Katalog wertvoller und äusserst seltener Bücher, Aquarellen, Zeichnungen, Stiche, Oelgemälde: von Württemberg, Baden, Bayern, Oesterreich, Vorarlberg, Tirol, Preussen, Hessen, Schweiz, Italien etc. aus dem Nachlass des † Herrn Max Bach, Kunstmaler in Stuttgart u. a. : in der Hauptsache kommen Blätter von: Bebenhausen, Blaubeuren, Ellwangen ... : Versteigerung in Stuttgart, den 26. Mai und folgende Tage (Katalog Nr. 53) — Stuttgart, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.31658#0006
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V erkauf s-Ordnung,

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der
Reihe zu versteigern.

NB. Die gerahmten Gemälde können auf Wunsch an jedem Tag um
12 Uhr zur Versteigerung gelangen.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mft Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen sofortige Barzahlung statt. Die Steigerer
haben auf den Zuschlagspreis das übliche Aufgeld von 10% zu entrichten.

Gebote bis zu M. 10.— können mit M. —.50, bis M. 100.— mit M. 1.-—,
über M. 100.— mit M. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los.

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Auktio-
nator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf
der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am
geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar, wäh-
rend er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu er-
teilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande verkauft,

in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten.

Aufträge übernehmen die bekannten Antiquitäten- und Kunsthandlungen,
sowie der Unterzeichnete, der auch bereitwilligst jede auf die Auktion beziigl.
Auskunft erteilt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Stuttgart.

stuttgart, Teiephon 3763. Felix Fleischhauer.

Seestr. 51 p. Kunsthändler.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gegenstände entstan-
denen Schaden ist der Besucher haftbar.

NB.! Die Auktion störende Unterhaltungen, sowie das Feilbieten fremder
Gegenstände während der Auktxon sind strengstens verboten!
 
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