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Felix Fleischhauer <Stuttgart> [Editor]
Verzeichnis über die Versteigerung der grossen Kunst-, Altertümer-, Waffen-, Geweih- und Gemälde-Sammlungen des Herrn v. D .... in R ...., der Stichsammlung Metzeroth und des Nachlasses von Gemälden, Aquarellen und Zeichnungen des bekannten Schlachtenmalers Prof. Louis Braun, II. Teil: Versteigerung: den 7., 8., 9., 10. Juli, event. noch folgende Tage (Katalog Nr. 70) — Stuttgart, 1919

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.33424#0004
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Verkaufs-Ordnun g.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Untcrzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der
Reihe zu versteigern.

Nlontag, den 7. fJufi: 9lfteriümev und 9R.unsigegensi0.nde 9Nv. 1 6is 97 und 147
6is 368, soivie 9Nv. 544 6is 675.

TÖienstag, den 8. 9Ju[i: QemäCde Nv. 378 6is 543 R sowie cGe'py>icf)e, Novfjänge und
Stoffe Nv. 98 6is 146 und 369 6is 377.

Nliiiwocf), den 9. 9fu(i: fRidingevsiicfge Nv. 684 6is 720 und TPvof. JSouis JBvaun
Nv. 721 6is 1700.

TOonnevstag, den 10. fJufi: Nv. 1701 6is Scßfuss ev. JFovtfetzung fofgende JJaqe.

Bedingungen der Versteigerung.

Die Versteigerung findet nur gegen sofortige Barzahlung statt.
Die Steigerer haben auf den Zuschlagspreis das übliche Aufgeld
von 10% zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 10.— können mit Mk. —.50, bis Mk. 100.-- mit Mk. 1.—,
über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los.

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Ver-
steigerer das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf
der Versteigerung nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm
am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haft-
bar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
in möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Versteigerung ist der Versteigerer nicht verpflichtet, Rechnung
zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden mit Garantie und in dem Zustande verkauft,
in welchem sie sich befinden. Beanstandungen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Priifung bietet.
Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten.

Aufträge übernehmen die bekannten Alterttimer- und Kunsthandlungen,
sowie der Unterzeichnete, der auch bereitwilligst jede auf die Versteigerung
bezügliche Auskunft erteilt.

Vereinbarter Erfiillungsort für alle Verpflichtungen der Käufer ist Stuttgart.

Stuttgart, Seestrasse 51 np. Felijc Fleischhauer

Fernsprecher 3763. Hof-Kunsthändler.

NB. Die mit * bezeichneten Gemälde sind Eigentum des betr. Künstlers und
werden in dessen Auftrag versteigert!

Die beigesetzten Preise sind unverbindliche Taxen!
 
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