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Fischer, Th.; Münchner Bund
Flugschriften des Münchner Bundes: Für die deutsche Baukunst — Band 2

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M^ er Ruf nach Vereinfachung des Staats-
Zdienstes löst als Widerhall eine Lr-
^ örterung aus, die bisher nur bis zur
Gedankenform gediehen sich im We-
sentlichen mit der Erziehung zur Bau-
kunst besaßt, also nicht unmittelbar
2 mitdem oben genannten Gegenstand,
Beide Ziele scheinen sich aber ungefähr in einem dar-
zustellen, wenn man etwa folgenden Erwägungen nach-
geht.
Zurzeit wird der junge Nann, den Neigung oder, wie
es oft geschieht, nur äußerlich zufälliger Anlaß zum
Baufach führt, von der Mittelschule weg gehalten, ein
mindestens vierjähriges Studium an einer technischen
Hochschule durchzumachen, wenn anders er zum höhe-
ren Baudienst zugelassen werden will. Zwar gehen
manche, ohne diesen Anspruch zu erheben, von ande-
rer Vorbereitung aus (Realschule, Baugewerbe- oder
Nunstgewerbeschule) und können dabei zu künstleri-
schem Ansehen gelangen, aber diese Gruppe kann, da
sie nicht zahlreich und ohne wesentlichen Einfluß auf
das Gesamtbild ist, hier zunächst übergangen werden.
Der Staat, der für seine Beamten jenen Lntwicke-
lungsgang vorschreibt und die Hochschule zwingt, sich
seinemBedürfnis in ihrem Lehrplan anzupassen, braucht
von den die Hochschule verlassenden Diplomingenieuren
(Architekten!) etwa 5 —6 vom Hundert zur Ergänzung
seines Beamtenstandes, nachdem die jungen Leute nach
einer mehrjährigen Ausbildungspraxis im Bau- und
Verwaltungsdienst durch ein zweites Examen (Kon-
kurs) zum Regierungsbaumeister aufgerückt sind. Ls
ist naturgemäß und billig, daß diese etwa 26—r/jäh-
rigen Herren mit größeren selbständigen Bauaufgaben
nicht sofort betraut werden, aber auch ältere Assesso-
ren und selbst manche Bauamtmänner oder Inspek-
toren schmachten bis in ihr überreifes Alter nach Selb-
ständigkeit im Entwurf, worin doch das eigentliche
Wesen ihres Berufs und die Voraussetzung der Bau-
kunst liegt. Nach der von den oberen Stellen getrof-
senen Auswahl werden aber auch manchmal unter der
nominellen Leitung derGberbehördejunge Architekten,
wenn sie sich geschickt eingeführt haben, an die wichtig-
sten Aufgaben gesetzt. Fast niemals aber wurde bis vor
kurzem in Bayern und wird in anderen Ländern noch
der eigentliche Verfasser verantwortlich genannt, son-
dern die unpersönliche Behörde deckt das Werk, dessen
künstlerischeSeele doch die Persönlichkeit ausmacht. Im-
merhin sind die wenigen Auserlesenen, die sich schöpfe-
risch betätigen können, auchwennsie nicht mitihrem Na-
men zeichnen, glücklich gegenüber den Zahlreichen, die
im Verwaltungsdienst vielleichtgegenihre Veranlagung
- ihre Lage hinbringen. Dbund wie weit dieser Dienstvon

akademisch Gebildeten geleistet werden muß, ist eine
der Fragen, deren voraussehungslose Beantwortung
wahrscheinlich manches Material zu dem jetzt aufge-
worfenen Problem der Verbilligung des Staatshaus-
haltes beibringen könnte. Aber ganz unabhängig von
dieser Frage scheint uns das Line zweifellos, daß die
künstlerische Produktion sich nicht verträgt mit dem gi-
gantisch wuchernden Verwaltungsdienst. Wie man sei-
nerzeitdas Amt desRichters von dem des Verwaltungs-
beamten grundsätzlich getrennt hat, so auch darf der ent-
werfendeArchitektmitverwaltungsdienst,seier notwen-
dig oder nur die Folge umständlicher Bestimmungen,
von denen die eine aus der anderen geboren wird, nicht
belastetsein,und umgekehrtsoll derverwaltungsbeamte
sich ungeschmälert durch die Aufregungen der schöpferi-
schen Tätigkeit seinen Ausgaben widmen können. Beides
verquickt, zeugt Halbheiten im Lndergebnis. Dieses aber,
also das Bauwerk, muß den Maßstab geben, an dem
die Linrichtungen gemessen werden. Es kann nun
durchaus nicht in Abrede gestellt werden, daß der
Staatsbaudienst eine Reihe guter Bauwerke aufge-
richtet hat, und es foll durchaus nicht geleugnet wer-
den, daß außerhalb des Staatsdienstes trotz der Frei-
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