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Karl; Frankfurt am Main [Hrsg.]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit sämtlich allhier befindlichen Becker-Knechten zu wissen, was Gestalten Ihro Röm. Käyserl. Majestät, Unser Allergnädigster Käyser und Herr Herr, wegen Anwerbung einer gewissen Anzahl Proviant-Becker zu nächst bevorstehender Campagne gegen den Erb-Feind des Christlichen Glaubens nachstehendes Allerhöchst zu ehrendes Rescript an Uns ergehen zu lassen, Allermildest geruhet haben: Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, [et]c.Ehrsame, Liebe, Getreue. Nachdeme die Ottomannische Pforten auf keinerley Weise zum Frieden zu bewegen ist, mithin Wir ohnumgänglich gemüßiget seynd, Unsere gegen diesen Blut-süchtigen Erb-Feind der Christenheit in Unserm Königreich Hungarn stehende Kayserl. Armada bey nechst bevorstehender Campagne zu immer möglich- und höchsterforderlicher standhafften Gegenwehr verstärcken zu lassen ... Geben in Unser Stadt Wien den 10. Januarii 1739 ... Gleichwie nun dessen Allergnädigstem Inhalt allergehorsamst nachzukommen, Wir Uns allerunterthänigst verbunden erkennen; Also haben Wir hiemit allen sich hier befindlichen Becker-Knechten solches alles zu dem Ende kund zu machen der ohnumgänglichen Nothdurfft zu seyn ermessen, damit sich keiner dererselben durch das von der leydigen Seuche ausgebreitete Gerücht und sonsten von der Anwerbung abschrecken lassen möge ...: Conclusum in Senatu, Dienstags den 27. Januarii 1739 — [S.l.], 1739 [VD18 14324733]

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https://doi.org/10.11588/diglit.32713#0004
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^gnädigstem Inhalt allergehorsamst nachzukommen / Wir Uns allerunterthänigst verbunden erkennen; Also haben Wir hiemit allen sich hier befind-
et solches alles zu dem Ende kund zu machen der ohnumgängltchen Nothdurfft zu seyn ermessen / damit sich keiner dererselben durch das von der leydi-
rücht und sonsten von der Anwerbung abschrecken lassen möge. Wornach sich dieselbe also richten/ und versichert halten können / daß auf ihre
kuf alle Weise gedacht werden wird.
Lonluium in 8enatu,
Dienstags den 27. ^nuarü 1799.

Ihro Nom. Kayserl. Majestät / Unser Allergnädiqster Käyser und Herr Herr / wegen Anwerbung einer gewissen Anzahl Urovmnr-Becker
zu nächst bevorstehender Ompaznc gegen den Erb-Feind des ^christlichen Glaubens nachstehendes Allerhöchst zu ehrendes KcLripr an Uns ergehen zu lassen / Mermstdest
geruhet Haben:

WnNDl Ihmischcr Wtzstr, ;u allen Zeiten Wehret des UeW, re.
Ehrsame/ Liebe/ Getreue. Nachdem die Ottomannische Pforten auf keinerley Weise zum Frieden zu bewegen ist / mithin Wir
ohnumganglich gemüßiget seynd / Unsere gegen diesen Blut-süchtigen Erb-Feind der Christenheit in Unserm Königreich Hungarn stehende Kayserl. bey nechst bevorste¬
hender LampaZne zu immer möglich - und höchsterforderlicher standhaften Gegenwehr verstärcken zu lassen. Und dahero Unserl. Kayserl. Hof-Kriegs-Rath bey Uns die unter-
thanigste Anzeige und Vorstellung gemacht / daß weilen solche in grosser Anzahl vermehrt-werdende Irouppen ein weit grösser« Vorrath an deren täglichen Verpflegung er-
forderenden / Wir gleichmäßig die Anzahl Unserer hierzu benöthigten Kayserl. ?rovianr-Becker auf2000. Köpffe (um damit beständigen abgewechselt werden / und von ihr ob-
habenden schweren Arbeit ausrasten können) zu verstärcken. Und dieweilen solche alle in Unsern Erb-Landen nicht wohl aufzubringen seynd / zu deren m dem Röm. Reich , besonders
aber/ und zum Theil in Unser und des Heil. Reichs-Stadt Franckfurt verstamnder frey- und ohngehinderter Anwerbung Unsere Kayserl. Kequilicorjalez und Werb-k^cenc zu
ertheilen gnädigst geruheten; Als gesinnen Wir an Euch hierdurch gnädtgst / denen zu sothaner Anwerbung Beordneten/ und mit Vorzeigung Unsere aus Unser Kayserl.
Geheimen Reichs Hof-Aantzley gefertigten/ und von Uns als Römischen Kayser eigenhändig unterschriebenen Kayserl. Original-Werb-karenn sich geziemender Massen an-
meldenden Unseren Käyserlichen krovianc-vtkcjerern/ oder von ihnen hierzu sublUcuirten Leuthen/ welche beschlicht seynd/ jedem anwerbenden Mann zum Hand-Geld
Drey Gulden abzureichen / und selben die monatliche richtige Bezahlung Neun Gulden/ nebst der täglichen Brod-?orcion zu versichern/ nicht nur die ungehinderte und sreye
Anwerbung eines Theils ermeldter ?rovi3nr - Becker willig zu -erstatten / sondern auch die jeden Orts befindende Becker-Iunfft fürzuforden / und durch diensame Mittel und
Vorstellungen in die Wege einzuleiten / auf daß ehebaldigst eine ergiebige Anzahl tauglicher Becker aufgebracht/ und nach Unserm Königreich Hungarn abgeführet werden möge/
worzu Unsere Kayserl. provianc-OikLien bereits die erforderliche Kosten zu Händen empfangen / mithin von Euch drßfalls zur mindesten Beschwerde nichts verlanget wird;
Es haben auch die Leuthe keine Ursach / sich durch das von der leydigeu Seuche ausgebreitete Gerüchte abschrecken zu lassen / theils weilen man / wie obstehet / auf ihre deren
Becker Conservation so sehr bedacht ist / und aus dieser Ursache deren Anzahl über die Gewohnheit verstärkt / mithin ohnedem Sorge tragen wird/ sie an verdächtige oder
in6cirte Oerter den Winter nicht zu verlegen/ und theils weilen man mit Wahrheits-Grund versichern kan/ daß die Seuche aller Orten Nachlasse, und an den mehristen bereits
ausgehöret habe / folglich von der unendlichen Barmhertzigkeit GOttes mit Grund anzuhoffen ist / daß sie den Winter über gäntzlich werde getilget werden können.
Da es nun in gegenwärtiger Begebenheit um die Beförderung des Heils und Sicherheit der wehrten Christenheit und zumalen eines dem Temfchen Reich zur Vormauer
ist; So können und wollen Wir nicht zweiffeln / daß Ihr Euch äusserst angelegen seyn lassen werdet / diese Unsere so heilsame lnrenuo» nach
n / und auch hierunter Euere schuldigste Oevorion gegen Uns/ als des Reichs Oberhaupt / geziemend zu bezeigen / zu welcher gnädigster Zuversicht
Gnaden verbleiben. Geben in Unser Stadt Wien den i o. fanuaril 17Z9. Unserer Reiche des Römischen im acht und zwantzigsten / des Hispani-
- / des Hungarisch- und Böheimischen auch im acht und zwantzigsten.
 
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