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Frankfurt am Main [Hrsg.]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, ... vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen ... befördern ... auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen ...: [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.] — [S.l.], 1759 [VD18 14327449]

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https://doi.org/10.11588/diglit.33662#0003
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gegründet erfunden wird / Hernachmahls von dem conKLix-
ten Guth oder der Geld - Buße ein Drittel gereichet, und
dabey ihre Namen verschwiegen gehalten werden sollen,
Wornach sich männiglich zu achten und vor Schaden
zu hüten wissen wird.

Lonclulüm m 8enam,
den 25. 5exr. 1759.
 
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