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Frankfurt am Main [Hrsg.]
Avertissement. Von wegen Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Raths allhier, wird allen und jeden hiesigen Burgern, Beysassen und andern Einwohnern hiermit bekandt gemacht, daß wer einen Vorrath von Haber vor sich oder von andern; wann es auch anhero gepflichtetes Guth seye, in seinem Hauß liegen habe, solches ohne allen Zeit-Verlust gebührend anzeigen möge, mit dem weiteren Anfügen, daß darvon ohne Obrigkeitliches Vorwissen nichts veräussert noch anderwärts hingebracht werde, ...: Franckfurt den 20. Decemb. 1759 — [S.l.], 1759 [VD18 1432749X]

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https://doi.org/10.11588/diglit.33671#0001
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On wegen Eines Hoch - Edlen nnd H
Hoch - Weisen Raths allhier / wird )
allen und jeden hiesigen Burgern , Bcy-
fassen und andern Einwohnern hiermit bekandt ge- s
macht, daß wer einen Vorrath von Haber
vor sich oder von andern ; wann es auch anhero
gepflichtetes Guth seye, in seinem Hauß liegen habe,
solches ohne allen Zeit - Verlust gebührend anzcigen
möge, mit dem weiteren Anfügen, daß darvon ohne
Obriakeitliches Vorwissen nichts vcräusscrt noch an-
derwärts hingebracht werde , wie dann diejenige so
diesem Verbott daraegen handlen, und etwas hierin¬
nen verschweigen würden, ohnfehlbar zu gewärtigen,
daß ihnen das Verschwiegene hinweg genommen wer¬
den solle.
Frankfurt den 20. Decemb. 1759.
 
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