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Franzius, Georg
Kiautschou: Deutschlands Erwerbung in Ostasien — 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.47948#0019
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Markt nicht bloß noch geduldet sein wolle. Die kleinen Niederlassungs-
gebiete in Tientsin und Hankau, welche nach dem Frieden von Schimo-

noseky von Deutschland angekauft wurden, konnten, so wertvoll sie sonst

auch sind, hierzu nicht benutzt werden. Man mußte an die, selbstver-

ständlich friedliche, Erwerbung eines unter deutschem Hoheitsrecht

stehenden Platzes
denken und durfte
um so mehr hoffen,
hierbei von chine-
sischer Seite Ent-
gegenkommen zu
finden, als ja die
Eröffnung eines
neuen Hafens, die
Herstellung von
Eisenbahneri und
die Aufschließung
von Kohlen- und
Eisenlagern nicht
etwa nur den In-
habern der Kon-
zessionen, sondern
in erster Linie dem
chinesischen Reiche
selbst von höchstem


Nutzen sein wird.

Admiral Ibollmann

Bevor man in

nähere Verhandlungen wegen Erwerbung eines Gebiets eintreten
konnte, kam es nun darauf an, diejenigen Plätze zu ermitteln, welche
für die Anlage eines Stützpunktes geeignet sein würden. Vor-
geschlagen waren besonders drei: der Hasen von Amoy, die S.amsah-
Bucht und die Bucht von Kiautschou. Solange man vorzugsweise
nur an eine Flottenstation gedacht hatte, war man der Ansicht,
daß die Erwerbung einer Insel mit Rücksicht auf ihre leichtere
Verteidigung einem Platze am Festlande vorzuziehen sei. Es wurden
deshalb wohl die Inseln des Tschusan-Archipels wegen ihrer vorzüg-
lichen Lage mitten vor dem Aangtsekiang, der Hauptverkehrsader des
ganzen Reichs, und unmittelbar an det großen Schiffahrtsstraße ge-
legen, genannt, aber die Erwerbung einer dieser -Inseln würde ver-
 
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