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Münsterbau-Verein <Freiburg, Breisgau> [Hrsg.]
Freiburger Münsterblätter: Halbjahrsschrift für die Geschichte und Kunst des Freiburger Münsters — 8.1912

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Schuster, Karl: Die Gräber im Münster
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https://doi.org/10.11588/diglit.2636#0006
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Das Münster von Süden.

Die Gräber im Münster.

Von

Kunstmaler Karl Schuster.

^^W/nrftn1 mittelalterlichen Freiburg diente der
^IxW Münsterplatz als allgemeiner Friedhof.
■vH>^X Wegen der häufig auftretenden Pest wur-
^Hv\j/ den durch ein Breve des Papstes Leo X.
im Jahre 1513 die Beerdigungen auf die-
sem Platze untersagt und ein neuer Friedhof im Norden
der Stadt angelegt. Hervorragende Personen fanden
nach wie vor im Münster selbst die letzte Ruhestätte.
Nach der Vertreibung der Grafen im Jahre 1368 stand
dem Stadtrat das Recht zu, für einzelne Personen im
Münster Begräbnisse zuzulassen. Von 1523 an wurde
eine Gebühr von 20 Gulden rheinisch und von 1693
an eine solche von 30 Gulden zum Besten des
Kirchenbaues erhoben. Im Jahre 1784 verbot Kaiser
Joseph II. die Beisetzungen in den Kirchen. Die
Verordnungen für den Totengräber siehe Münster-
blätter 1, 89/90.

Für die Zeit von 1670 an besitzt das Münster-
archiv ein Verzeichnis der im Münster beerdigten
Personen. Der Folioband enthält vorn ein alpha-
betisches Register und trägt den Titel: „Todten-Buoch,
Welche in alhiesig Unser Frawen Münster seindt be-
graben worden. Angefangen von Friedrich Jäger der
Zeit Procuratoren wohlermälten Baws im Jahre 1678."
Auf 107 Seiten sind etwa 850 Personen eingetragen.
Das Verzeichnis beginnt im Mai 1670 und hört mit
dem 13. Juli 1784 auf. Weiter hinten im gleichen
Buch findet sich ein weiteres Verzeichnis mit dem
Titel: „Folgen, welche im Chor und Kreuzgang seindt

Freiburger Münstepblaiter VIII, 1.

begraben. Angefangen durch vermalten Procuratoren
U. Frawen Hütten im Jahre 1678." Es enthält auf
30 Seiten nahezu 200 Personen, beginnt im September
1670 und hört ebenfalls im Jahre 1784 auf. Wir geben
hier ein Beispiel der Einträge: „1752 die 5 ta augusti
obiit domina M. Magdalena Greutherin nata Herr-
gottin sepulta sub lapide 744." Die erste eingetragene
Person ist „sub lapide 1" beerdigt. Wie es scheint,
wurden also seit 1670 die vorhandenen Gräber mit
Nummern bezeichnet und für weitere Bestattungen
verwendet. Es finden sich 798 arabische und 12 rö-
mische Zahlen sowie 19 Buchstaben. Auf manchen
Grabplatten im Chor sind die Zahlen noch heute zu
lesen (siehe z. B. Abbildung der Grabplatte des Jo-
hann Georg Weydenkeller vom Jahre 1653 mit der
Nummer 711). Die unter einer Platte mit schon
vorhandener Inschrift beerdigten Personen erhielten
Denktafeln in der Nähe des Grabes, es finden sich
aber auch solche Tafeln, zum Teil mit Gemälden,
für Personen, die eine eigene Grabschrift auf ihrem
Stein haben. Auch finden sich Denktafeln für Ver-
storbene, die nicht im Münster beerdigt sind.

Die Universtität legte für ihre Professoren zwei
Gräber in der Universitätskapelle und sechs im Um-
gang vor der Kapelle an. Die Grabplatten tragen
die Inschrift: „Universitatis Friburgensis tumba prima
-----octava". Durch Vertrag zwischen der Universi-
tät und der Stadt vom Jahre 1505 verpflichtete sich
erstere, „ouch dhein grabstein im gang vor der ca-

l
 
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