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billig, zumahl in dunckcln Sachen nicht anfange, die besten seyn würden.
Es wäre auch ohnehin zu wünschen gewesen, daß einer und der andere aus
dem Kayser!. Reichs-Hofrath bereits sbgelassenen Verfügung die Beratschla-
gung des Reichs voran gegangen, und in dieser zwischen zwcyen mir Souverän
neu Königreichen begabten Gliedern des Chursurstlichen Coücgii entstandenen
Fehde mehr Mäßigung gebrauchet, mithin nirgends die Besorgniß erwecket
seyn mögte, als ob den Reichs-Hofrath mehrere Gewalt zugeeignet werden wol-
len, als ihm hierunter nach der Kayserl. Wahl-Capttulation und den Reichs-
ständischen Gerechtsamen zukomme, auf deren Ausrechthaltung doch eben wohl
aufmerctsam zu seyn, weder das Ehursürstl. noch Fürstliche Collegium sch ent-
legen könne. So viel aber ergebe sch von felbsten, daß Achtö - und Reiche-
Kriegs-Erklärungen dem Kriege kein Ende, sondern Teutschland zum Tum-
melplatz fremder Völker , und daSLlcbel.größer und gemeiner machen würden.
Das gemeine Beste des Reichs, welches der Grund der Chur-Vereinigung
und aller Rcichsverfassung sey, erfordert keine Fortsetzung und Erweiterung
des Krieges, sondern die Wiederherstellung der Ruhe und Sicherheit; und
wcnn zwey oder mehr Glieder einer Societät mit einander zerfielen; so wäre
nichtSstiatürlicher, als daß die übrigen sch ins Mittel schlügen, und jene aus
einander zu setzen suchten. Die Vermittelung eines billigen Friedens könnte
auch in den gegenwärtigen Fall nicht schwerer seyn, als die Führung eines ge-
fährlichen Reichs-Krieges, da Ihro Majest. die Kayserin-Königin vorhin de-
clariret, die Absicht nicht gehabt zu haben. Les Königs in Preußen Majestät
anzugreifen, und letzterer vom Anfang her und noch beständig geäußert, keinen
Fuß breit Land, sondern blos Sicherheit zu verlangen und, nur um letzterer
willen, die Waffen ergriffen zu haben. Gleichwie nun auch ohne Verletzung
der Gerechtigkeit zu Achtö - und Reichö-Kriegs-Erklarung nicht zu verschrotten
stünde, so lange des Königs in Preußen Maj. nicht gehöret, noch die vonih-
rentwegen ins Publicum gebrachten Gründe arff dem Reichstage erörtertwor-
den; Also könnten Se. Königs. Majest. auf sorgfältige unpartheyische der Sa-
chen Überlegung nichts anders, als dieses für rakhsam, billig und gemeinnütz-
lich hallen, daß das gejammte Reich die baldige Wiederherstellung des Frie-
dens und der Sicherheit vermitteln, und dadurch weiteres Blutvergießen,
sammc der Verheerung des teutschen Bodens durch fremde Völker, und andere
unausbleibliche betrübte Folgen verhütet werden mögen; Und es würde Sr.
Majest. eine große Freude seyn, sich mit Lenen übrigen Gliedern des Chur-
fürstlichen Collegii zugleich für einen so heilsamen Zweck zu bearbeiten«.
Be-
billig, zumahl in dunckcln Sachen nicht anfange, die besten seyn würden.
Es wäre auch ohnehin zu wünschen gewesen, daß einer und der andere aus
dem Kayser!. Reichs-Hofrath bereits sbgelassenen Verfügung die Beratschla-
gung des Reichs voran gegangen, und in dieser zwischen zwcyen mir Souverän
neu Königreichen begabten Gliedern des Chursurstlichen Coücgii entstandenen
Fehde mehr Mäßigung gebrauchet, mithin nirgends die Besorgniß erwecket
seyn mögte, als ob den Reichs-Hofrath mehrere Gewalt zugeeignet werden wol-
len, als ihm hierunter nach der Kayserl. Wahl-Capttulation und den Reichs-
ständischen Gerechtsamen zukomme, auf deren Ausrechthaltung doch eben wohl
aufmerctsam zu seyn, weder das Ehursürstl. noch Fürstliche Collegium sch ent-
legen könne. So viel aber ergebe sch von felbsten, daß Achtö - und Reiche-
Kriegs-Erklärungen dem Kriege kein Ende, sondern Teutschland zum Tum-
melplatz fremder Völker , und daSLlcbel.größer und gemeiner machen würden.
Das gemeine Beste des Reichs, welches der Grund der Chur-Vereinigung
und aller Rcichsverfassung sey, erfordert keine Fortsetzung und Erweiterung
des Krieges, sondern die Wiederherstellung der Ruhe und Sicherheit; und
wcnn zwey oder mehr Glieder einer Societät mit einander zerfielen; so wäre
nichtSstiatürlicher, als daß die übrigen sch ins Mittel schlügen, und jene aus
einander zu setzen suchten. Die Vermittelung eines billigen Friedens könnte
auch in den gegenwärtigen Fall nicht schwerer seyn, als die Führung eines ge-
fährlichen Reichs-Krieges, da Ihro Majest. die Kayserin-Königin vorhin de-
clariret, die Absicht nicht gehabt zu haben. Les Königs in Preußen Majestät
anzugreifen, und letzterer vom Anfang her und noch beständig geäußert, keinen
Fuß breit Land, sondern blos Sicherheit zu verlangen und, nur um letzterer
willen, die Waffen ergriffen zu haben. Gleichwie nun auch ohne Verletzung
der Gerechtigkeit zu Achtö - und Reichö-Kriegs-Erklarung nicht zu verschrotten
stünde, so lange des Königs in Preußen Maj. nicht gehöret, noch die vonih-
rentwegen ins Publicum gebrachten Gründe arff dem Reichstage erörtertwor-
den; Also könnten Se. Königs. Majest. auf sorgfältige unpartheyische der Sa-
chen Überlegung nichts anders, als dieses für rakhsam, billig und gemeinnütz-
lich hallen, daß das gejammte Reich die baldige Wiederherstellung des Frie-
dens und der Sicherheit vermitteln, und dadurch weiteres Blutvergießen,
sammc der Verheerung des teutschen Bodens durch fremde Völker, und andere
unausbleibliche betrübte Folgen verhütet werden mögen; Und es würde Sr.
Majest. eine große Freude seyn, sich mit Lenen übrigen Gliedern des Chur-
fürstlichen Collegii zugleich für einen so heilsamen Zweck zu bearbeiten«.
Be-