Einleitung
Das vorliegende Register zu Fundberichte aus Schwaben 1 bis 22/24 und
Fundberichte aus Schwaben Neue Folge 1 bis 19 ist in seinem Aufbau an das an-
gelehnt, das A. Leyden für die Zeitschrift Germania erstellt hat. Es gliedert
sich in drei Teile, deren erster die verschiedenen Beiträge enthält. Diese sind
fortlaufend numeriert; bei mehreren Verfassern erscheint der Beitrag jedesmal
erneut unter einer anderen Nummer. Das Autorenregister verweist auf diese
Numerierung und gibt keine Zitate.
Der zweite Teil umfaßt das Fundortverzeichnis, zum einen für das Land
Baden-Württemberg, zum anderen für Gebiete außerhalb desselben. Der ba-
dische Landesteil wurde in die erste Rubrik mitaufgenommen, weil er in den
ersten Bänden der Fundberichte gleichberechtigt behandelt wird. Alle Orte er-
scheinen unter dem Namen, unter dem sie geführt werden; Korrekturen der
Schreibweise sind nur vorgenommen worden, wo sie in späteren Bänden bereits
erfolgt sind. Eingemeindete Orte werden unter dem Hauptort geführt, erschei-
nen als Hinweis aber auch an entsprechender Stelle des Registers selber.
Für die Zuweisung der Orte zu den einzelnen Kreisen war allein das Staats-
handbuch für Baden-Württemberg, Wohnplatzverzeichnis 1961, Stuttgart 1964,
maßgebend. Hier sind die einzigen größeren Korrekturen erfolgt. Unberücksich-
tigt blieb die Kreisreform, die mit dem 1. Januar 1973 vorgenommen worden ist.
Die Kreisbezeichnungen lehnen sich an diejenigen der Kfz-Kennzeichen an und
sind so leicht verständlich. Fehlen sie bei einem Ort des Landes Baden-Württem-
berg, so handelt es sich um einen Kreisort. Dies gilt nicht für Fundorte aus dem
übrigen Bundesgebiet, sie werden alle ohne Kreisbezeichnung geführt. Fundorte
aus Anmerkungen wurden aufgenommen, nicht aber solche, die in Literatur-
zitaten enthalten sind. Unberücksichtigt blieben die Fundorte der naturwissen-
schaftlichen Beiträge des Bandes N. F. 17, 1965, HI. Auch die Fundorte der Über-
sichten in der Fundschau sowie die Ortsregister der verschiedenen Bände wur-
den nicht verwertet.
Die zeitliche Zuweisung der Fundorte erfolgte stets nach den betreffenden
Autoren, auch wenn sich Unstimmigkeiten abzuzeichnen scheinen. Dies gilt für
die älteren Bände, die eine Unterscheidung von Altsteinzeit und Mittelsteinzeit
ebensowenig kennen wie ein Trennen der Urnenfelderkultur von der Bronzezeit
einer- und der Hallstattzeit andererseits.
Der dritte Abschnitt enthält eine Reihe wichtiger Denkmälergruppen und
Fundgattungen, er ist aber auf Baden-Württemberg beschränkt. Hier werden
lediglich die Sammelbegriffe Grabhügel und Münzen zeitlich gegliedert. In der
Rubrik der Sigillata-Töpfer bzw. -Stempel sind die Namen der Töpfer, sofern
auf sie Bezug genommen wird, normal ausgeschrieben. Die Stempel werden in
Großbuchstaben in der üblichen Form angeführt. Alle Fundorte des dritten Ab-
schnittes sind im Hauptfundortkatalog enthalten.
Das vorliegende Register zu Fundberichte aus Schwaben 1 bis 22/24 und
Fundberichte aus Schwaben Neue Folge 1 bis 19 ist in seinem Aufbau an das an-
gelehnt, das A. Leyden für die Zeitschrift Germania erstellt hat. Es gliedert
sich in drei Teile, deren erster die verschiedenen Beiträge enthält. Diese sind
fortlaufend numeriert; bei mehreren Verfassern erscheint der Beitrag jedesmal
erneut unter einer anderen Nummer. Das Autorenregister verweist auf diese
Numerierung und gibt keine Zitate.
Der zweite Teil umfaßt das Fundortverzeichnis, zum einen für das Land
Baden-Württemberg, zum anderen für Gebiete außerhalb desselben. Der ba-
dische Landesteil wurde in die erste Rubrik mitaufgenommen, weil er in den
ersten Bänden der Fundberichte gleichberechtigt behandelt wird. Alle Orte er-
scheinen unter dem Namen, unter dem sie geführt werden; Korrekturen der
Schreibweise sind nur vorgenommen worden, wo sie in späteren Bänden bereits
erfolgt sind. Eingemeindete Orte werden unter dem Hauptort geführt, erschei-
nen als Hinweis aber auch an entsprechender Stelle des Registers selber.
Für die Zuweisung der Orte zu den einzelnen Kreisen war allein das Staats-
handbuch für Baden-Württemberg, Wohnplatzverzeichnis 1961, Stuttgart 1964,
maßgebend. Hier sind die einzigen größeren Korrekturen erfolgt. Unberücksich-
tigt blieb die Kreisreform, die mit dem 1. Januar 1973 vorgenommen worden ist.
Die Kreisbezeichnungen lehnen sich an diejenigen der Kfz-Kennzeichen an und
sind so leicht verständlich. Fehlen sie bei einem Ort des Landes Baden-Württem-
berg, so handelt es sich um einen Kreisort. Dies gilt nicht für Fundorte aus dem
übrigen Bundesgebiet, sie werden alle ohne Kreisbezeichnung geführt. Fundorte
aus Anmerkungen wurden aufgenommen, nicht aber solche, die in Literatur-
zitaten enthalten sind. Unberücksichtigt blieben die Fundorte der naturwissen-
schaftlichen Beiträge des Bandes N. F. 17, 1965, HI. Auch die Fundorte der Über-
sichten in der Fundschau sowie die Ortsregister der verschiedenen Bände wur-
den nicht verwertet.
Die zeitliche Zuweisung der Fundorte erfolgte stets nach den betreffenden
Autoren, auch wenn sich Unstimmigkeiten abzuzeichnen scheinen. Dies gilt für
die älteren Bände, die eine Unterscheidung von Altsteinzeit und Mittelsteinzeit
ebensowenig kennen wie ein Trennen der Urnenfelderkultur von der Bronzezeit
einer- und der Hallstattzeit andererseits.
Der dritte Abschnitt enthält eine Reihe wichtiger Denkmälergruppen und
Fundgattungen, er ist aber auf Baden-Württemberg beschränkt. Hier werden
lediglich die Sammelbegriffe Grabhügel und Münzen zeitlich gegliedert. In der
Rubrik der Sigillata-Töpfer bzw. -Stempel sind die Namen der Töpfer, sofern
auf sie Bezug genommen wird, normal ausgeschrieben. Die Stempel werden in
Großbuchstaben in der üblichen Form angeführt. Alle Fundorte des dritten Ab-
schnittes sind im Hauptfundortkatalog enthalten.