8. Bebauung des Geländes der kleinen Dult in Hannover. Modell.
Von Baurat Wolf, Hannover.
IV.
Wie wird sich nun die Öffentlichkeit zur
finanziellen Durchführbarkeit dieser Forderun-
gen stellen? Auf den ersten Blick erscheinen die
hohen Ziffern des Flächenbedarfs als ein ernstes
Hindernis. In den ausgebauten Teilen des Ge-
meindebezirks wird man sich zu starken Ein-
schränkungen dieser Forderung entschließen und
dafür ausreichenden Ersatz in den dem Kern der
Stadt nächstgelegenen, der Bebauung noch zu
erschließenden Stadtgebieten schaffen müssen.
Für die wirtschaftliche Durchführbarkeit dieser
Vorschläge in den Vorortstadtgebieten, die in
erheblichem Maße noch unbebaut sind, erbringt
Baurat Wolf den rechnerischen Nachweis.
Nach Wolfs eigenen Ausführungen entfallen
in den großstädtischen Außenbezirken bei Sied-
lungen nach neuzeitlichen Grundsätzen (Vermei-
dung von Seitenflügeln und Hintergebäuden,
31j‘2 — 4^2 Geschosse an den Verkehrsstraßen,
l1^ — 31h Geschosse an den Wohnstraßen mit
2/io bis 5/io zulässiger Bebauung der Grundstücke)
durchschnittlich 200 Bewohner auf 1 ha, also
1000 Bewohner auf 5 ha. Der Flächenbedarf für
Spielplätze aller Altersklassen war mit 3,45 qm
auf den Kopf der Bevölkerung ermittelt; das
ergibt einen Spielplatzbedarf von 0,35 ha für je
1000 Bewohner. Bei einer Siedlungsfläche von
5 ha für die gleiche Bewohnerzahl beträgt also
der Spielflächenbedarf 7 °/o der Siedlungsfläche.
Der Städtebauer berechnet den Bedarf an Fläche
für Straßen und gepflasterte Plätze bei einem
großstädtischen Erweiterungsplan bei sachge-
mäßer Unterscheidung von Wohn- und Verkehrs-
straßen auf 21 °/o. Nach Inkrafttreten des neuen
Wohnungsgesetzes müssen bei Neuerschließung
eines Baugebietes bis zu 35°/o des Geländes an
die Gemeinde für Straßen, Plätze und Freiflächen
unentgeltlich abgetreten werden. Von diesen
35"/o der Bebauung zu entziehendem Gelände
werden 21°/o für Straßen und gepflasterte Plätze
gebraucht, die verbleibenden 14°/o reichen aus,
um 7 °/o für Spielflächen,
1ji°lo „ Kleinkinder-Spielplätze,
um 51/2°/o für Erholungsparkanlagen,
1 :/4 °,o „ Promenadenstraßen
bereitzustellen.
Baurat Wolf weist also nach, daß der von
ihm errechnete Flächenbedarf für Spielplätze bei
der Erschließung von neuem Siedlungsgebiet
ohne Belastung der Gemeinden durch Grund-
erwerbskosten gesichert werden kann, und damit
ist bewiesen, daß die Forderung von 3,45 qm
Spielfläche für den Kopf der Bevölkerung sich
in gesunden Grenzen wirtschaftlicher Durchführ-
barkeit bewegt.
Es ist selbstverständlich, daß die eben ge-
schilderten oder ähnliche Berechnungsnormen
nicht überall mit mathematischer Gleichmäßig-
keit angewandt werden können. Die Verhält-
nisse in den einzelnen Städten liegen in wirt-
schaftlicher und sozialer Beziehung, wie auch
hinsichtlich der topographischen Gestaltung des
Gemeindegebiets und seiner Umgebung, so
außerordentlich verschieden, daß es Aufgabe
der berufenen Organe bleiben muß, die für den
durchschnittlichen Bedarf errechneten Normen
den örtlichen Verhältnissen anzupassen.
V.
Wie und wo sollen Spielplätze angelegt
werden? Dieses Thema wird seit Jahren aus-
giebig erörtet. Das Technische der Aufgabe ist
allen damit Betrauten in unseren Kreisen zweifel-
los geläufig, sodaß ich mich darauf beschränken
darf, an Hand einiger Beispiele auf die verschie-
denen Möglichkeiten, interessante und zweck-
dienliche Anlagen zu schaffen, hinzuweisen.
Die Spielplätze sollen so liegen, angelegt, aus-
gestattet und gepflegt werden, daß sie dauernd be-
nutzt werden können und gern aufgesucht werden.
Die Ansprüche der kleinsten Kinder bis zu
6 Jahren lassen sich ohne Schwierigkeiten be-
friedigen. Überall in unsern Anlagen und auf
unsern Plätzen, auch auf verhältnismäßig
schmalen Grünstreifen, bieten sich gute Gelegen-
heiten, Kleinkinderspielplätze anzulegen. Ja, sie
können dazu dienen, bei geschickter Anordnung
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Von Baurat Wolf, Hannover.
IV.
Wie wird sich nun die Öffentlichkeit zur
finanziellen Durchführbarkeit dieser Forderun-
gen stellen? Auf den ersten Blick erscheinen die
hohen Ziffern des Flächenbedarfs als ein ernstes
Hindernis. In den ausgebauten Teilen des Ge-
meindebezirks wird man sich zu starken Ein-
schränkungen dieser Forderung entschließen und
dafür ausreichenden Ersatz in den dem Kern der
Stadt nächstgelegenen, der Bebauung noch zu
erschließenden Stadtgebieten schaffen müssen.
Für die wirtschaftliche Durchführbarkeit dieser
Vorschläge in den Vorortstadtgebieten, die in
erheblichem Maße noch unbebaut sind, erbringt
Baurat Wolf den rechnerischen Nachweis.
Nach Wolfs eigenen Ausführungen entfallen
in den großstädtischen Außenbezirken bei Sied-
lungen nach neuzeitlichen Grundsätzen (Vermei-
dung von Seitenflügeln und Hintergebäuden,
31j‘2 — 4^2 Geschosse an den Verkehrsstraßen,
l1^ — 31h Geschosse an den Wohnstraßen mit
2/io bis 5/io zulässiger Bebauung der Grundstücke)
durchschnittlich 200 Bewohner auf 1 ha, also
1000 Bewohner auf 5 ha. Der Flächenbedarf für
Spielplätze aller Altersklassen war mit 3,45 qm
auf den Kopf der Bevölkerung ermittelt; das
ergibt einen Spielplatzbedarf von 0,35 ha für je
1000 Bewohner. Bei einer Siedlungsfläche von
5 ha für die gleiche Bewohnerzahl beträgt also
der Spielflächenbedarf 7 °/o der Siedlungsfläche.
Der Städtebauer berechnet den Bedarf an Fläche
für Straßen und gepflasterte Plätze bei einem
großstädtischen Erweiterungsplan bei sachge-
mäßer Unterscheidung von Wohn- und Verkehrs-
straßen auf 21 °/o. Nach Inkrafttreten des neuen
Wohnungsgesetzes müssen bei Neuerschließung
eines Baugebietes bis zu 35°/o des Geländes an
die Gemeinde für Straßen, Plätze und Freiflächen
unentgeltlich abgetreten werden. Von diesen
35"/o der Bebauung zu entziehendem Gelände
werden 21°/o für Straßen und gepflasterte Plätze
gebraucht, die verbleibenden 14°/o reichen aus,
um 7 °/o für Spielflächen,
1ji°lo „ Kleinkinder-Spielplätze,
um 51/2°/o für Erholungsparkanlagen,
1 :/4 °,o „ Promenadenstraßen
bereitzustellen.
Baurat Wolf weist also nach, daß der von
ihm errechnete Flächenbedarf für Spielplätze bei
der Erschließung von neuem Siedlungsgebiet
ohne Belastung der Gemeinden durch Grund-
erwerbskosten gesichert werden kann, und damit
ist bewiesen, daß die Forderung von 3,45 qm
Spielfläche für den Kopf der Bevölkerung sich
in gesunden Grenzen wirtschaftlicher Durchführ-
barkeit bewegt.
Es ist selbstverständlich, daß die eben ge-
schilderten oder ähnliche Berechnungsnormen
nicht überall mit mathematischer Gleichmäßig-
keit angewandt werden können. Die Verhält-
nisse in den einzelnen Städten liegen in wirt-
schaftlicher und sozialer Beziehung, wie auch
hinsichtlich der topographischen Gestaltung des
Gemeindegebiets und seiner Umgebung, so
außerordentlich verschieden, daß es Aufgabe
der berufenen Organe bleiben muß, die für den
durchschnittlichen Bedarf errechneten Normen
den örtlichen Verhältnissen anzupassen.
V.
Wie und wo sollen Spielplätze angelegt
werden? Dieses Thema wird seit Jahren aus-
giebig erörtet. Das Technische der Aufgabe ist
allen damit Betrauten in unseren Kreisen zweifel-
los geläufig, sodaß ich mich darauf beschränken
darf, an Hand einiger Beispiele auf die verschie-
denen Möglichkeiten, interessante und zweck-
dienliche Anlagen zu schaffen, hinzuweisen.
Die Spielplätze sollen so liegen, angelegt, aus-
gestattet und gepflegt werden, daß sie dauernd be-
nutzt werden können und gern aufgesucht werden.
Die Ansprüche der kleinsten Kinder bis zu
6 Jahren lassen sich ohne Schwierigkeiten be-
friedigen. Überall in unsern Anlagen und auf
unsern Plätzen, auch auf verhältnismäßig
schmalen Grünstreifen, bieten sich gute Gelegen-
heiten, Kleinkinderspielplätze anzulegen. Ja, sie
können dazu dienen, bei geschickter Anordnung
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