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Die Gartenkunst — 31.1918

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Muesmann, Adolf: Die neuere Wohnungs- u. Siedlungsgesetzgebung insbesondere im Hinblick auf Garten- u. Freiflächenwesen: [Vortrag]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22268#0130

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A. Muesmann, Bebauung eines Geländes
am Leipziger Platz, Stuttgart.

Die bedeutungsvollste Tat in der Förderung
eines gesunden Wohnungs- und Siedlungswesens
ist das neue preußische Wohnungsgesetz. Sie
wissen, daß wiederholt seit dem Jahre 1904 ein
Anlauf zur Durchbringung dieses Gesetzes ge-
macht wurde. Unter dem Zwang des Krieges
und seiner Folgen ist das Wohnungsgesetz end-
lich in einer gegenüber der ersten Fassung
wesentlich veränderten und verbesserten Form
am 28. März d. J. Gesetz geworden. Der Zweck
des preußischen Wohnungsgesetzes ist, eine all-
gemeine Verbesserung der Wohnungs- und Sied-
lungsverhältnisse herbeizuführen. Die Artikel 1
bis 4 geben zu diesem Zweck Vorschriften über
die Beschaf-
fung , Auf-
schließung
und Auftei-
lung des Ge-
ländes, Ar-
tikel 4 gibt
Vorschriften
zur Rege-
lung der Be-
bauung
selbst, Ar-
tikel 5-7
Vorschriften
über Woh-
nung s-
benützung,
und durch
Artikel 8
wird die Be-
reitstellung
von staat-
lichen Mit-
teln zur För-
derung der
Herstellung
von Klein-

Stadterweiterungsamt Bremen, Baugürtel mit
Arbeiter - Einfamilienhäusern.

Wohnungen angekündigt.

Uns interessiert vor allem Artikel 1, der
Änderungen des Fluchtliniengesetzes von 1875
bringt, jenes Gesetzes, das von der Anlegung
und Veränderung von Straßen und Plätzen in
Städten und ländlichen Ortschaften handelt. Hier
wird in alle jene Paragraphen, die von der
Festsetzung von Fluchtlinien handeln, bei Plätzen
„Gartenanlagen, Spiel- und Erholungsplätze“
eingeschaltet. So lautet § 1 nunmehr: „Für
Anlegung oder Veränderung von Straßen und
Plätzen (auch Gartenanlagen, Spiel- und Er-
holungsplätzen) in Städten und ländlichen Ort-
schaften sind die Straßen- und Baufluchtlinien

vom Ge-
meindevor-
stand usw.
festzuset-
zen“, und §2
sagt: „Die

Festsetzung
von Flucht-
linien kann
für einzelne
Straßen,
Straßen-
teile und
Plätze (auch
Gartenan-
lagen, Spiel-
und Erho-
lung s-
plätze)oder,
nach dem
voraussicht-
lichen Be-
dürfnis der
näheren Zu-
kunft, durch
Aufstellung
von Bebau-

Bauviertel in Bremen, vorzugsweise~m.it Einfamilienhäusern
und Gärten besetzt.

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