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Die Gartenkunst — 31.1918

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Muesmann, Adolf: Die neuere Wohnungs- u. Siedlungsgesetzgebung insbesondere im Hinblick auf Garten- u. Freiflächenwesen: [Vortrag]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22268#0132

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häuser im
Sinne der
Ansied-
lungsgeset^e
werden.

Die Mög-
lidikeit der
Enteignung
von Gelände
und der Ein-
gemein-
dung im In-
teresse des
Wohnungs-
wesens „zur
Befriedi-
gung desBe-
dürfnisses
nach Mittel-
und Klein-
wohnun-
gen“, insbe-
sondere im
Flachbau-
system, ge-
ben weitere kurzgefaßte, aber wichtige Bestim-
mungen des Wohnungsgesetzes. (Wohnungs-
gesetz Art. 2 u. 3.)

Von welchem Willen diese Bestimmungen
des neuen preußischen Wohnungsgesetzes ge-
tragen sind, sagt die Ausführungsanweisung mit
folgenden Worten. Sie sagt wörtlich: „Die heu-
tigen Bestrebungen in der Gestaltung desLand-
schafls- und Wohnungsbaus gehen auf eine
größere Weiträumigkeit der Städte aus, einmal
durch Bildung öffentlicher Freiflächen, sodann
durch Schaffung nutzbarer privater Freiflächen
innerhalb desBaublocks, sowie auf Verminderung
der Wohndichte in den Blocks vermittels der
Beschrän-
kung ihrer
Ausnützung
nach Höhe
und Fläche
der Häuser“,
und an an-
derer Stelle
weist sie
auf die Not-
wendigkeit
der Umge-
staltung
veralteter
Bebau-
ungspläne
hin und be-
tont, daß die
zu lösende
Aufgabe sich
aber nicht in

geringfügi-
ger „Moder-
nisierung“
des Bebau-
ungsplanes,
auf Schaf-
fung einiger
Freiflächen,
Verschmäle-
rung einzel-
ner Straßen
und derglei-
chen erschö-
pfen könne,
sondern daß
vielmehr
eine allge-
meine Auf-
lockerung
der Wohn-
dichte unter
möglichster
Verdrän-
gung des
Massen-
miethauses das Ziel sein müsse.

Aus diesen Zielen heraus ist auch der Ar-
tikel 8 entstanden, der einen Betrag von 20 Mil-
lionen zur Beteiligung des Staates mit Stamm-
einlagen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen
bestimmt, die sich die Beschaffung gesunder,
zweckmäßiger und billiger Wohnungen für die
minderbemittelte Bevölkerung zur Aufgabe
machen. Damit beteiligt sich der preußische Staat
zum erstenmal aktiv an der Herstellung von
Wohnungen nicht nur für seine Beamten und
Angestellten. Die Ausführungsanweisung sagt
hierzu erläuternd, daß diese Bauvereinigungen
bestrebt sein sollen, die Herstellung von Woh-
nungen in
Kleinhäu-
sern zu för-
dern, d. h. in
Wohnge-
bäuden von
nicht mehr
als zwei vol-
len Stock-
werken, die
in jedem
Stockwerk
nur eine ge-
ringe Anzahl
von Klein-
wohnungen
enthalten u.

mit einer
zur Garten-
und land-
wirtschafl-

Aus der Siedelung Zeppelindorf bei Friedrichshafen.

Architekt Professor Bonatz und Sdioler, Stuttgart.

Straßenbild aus Zeppelindorf bei Friedrichshafen.

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