durdb das
Reichs-
gesetz über
Kapitalab-
findung an
Stelle von
Kriegsver-
sorgung, das
Kapitalab-
findungsge-
setz. Nach
diesem Ge-
setz können
Personen,
die aus An-
laß des ge-
genwärti-
gen Krieges
Anspruch
auf Kriegs-
versorgung
haben, auf
ihrenAntrag
zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung
eigenen Grundbesitzes durch Zahlung eines Kapi-
tals abgefunden werden. Dabei ist gesagt, daß
eine Kapitalabfindung auch dann gewährt wer-
den kann, wenn Versorgungsberechtigte zum
Erwerb eigenen Grundbesitzes einem gemein-
nützigen Bau- oder Siedlungsunternehmen bei-
treten wollen.
Meine Damen und Herren! Inwieweit die
neuere Wohnungsgesetzgebung geeignet ist, in
unseren Großstädten eine durchgreifende Ver-
besserung der Wohn-und Siedlungsverhältnisse
zu erzielen, muß abgewartet werden. Vieles hängt
von der richtigen Anwendung der Gesetze ab.
Soviel aber ist auch sicher, daß zu den Gesetzes-
vorschriften noch erhebliche Mittel seitens des
Staates und der Gemeinden hinzutreten müssen
— nicht nur infolge der Überteuerung nach dem
Kriege —, um das Siedlungswesen auf eine ge-
sunde Grundlage zu stellen. Aber auch für Privat-
stiftungen ist hier ein reiches Feld der Betätigung.
So ist in Amerika die Förderung des Grün- und
Spielflächenwesens namentlich privaten Stif-
tungen zu danken. Audi Robert Bosch in Stutt-
gart hat die
jährlichen
Zinsen sei-
ner 13 Mil-
lionen-Stif-
tung für ei-
nen Kanal
bis zu dessen
Ausführung
\ (also jährlich
© 650 000 Mk.)
\ derStadtne-
ben anderen
Zwecken be-
sonders auch
für Sied-
lungszwecke
zur Ver-
fügung ge-
stellt. Denn
das muß uns
klar sein,
daß z. B. die
35 °/o Freiflächen im Umlegungsgesetz des preußi-
schen Wohnungsgesetzes sich nur in den weiter
außen gelegenen Gebieten unserer Großstädte
durchführen lassen werden, nicht aber am Rande
der inneren Bebauung, wenn man nicht gleich-
zeitig 4 —5 stockige Bauweise zulassen will. Der
Durchführung größerer Freiflächen bei gleich-
zeitig niedriger Bauweise stehen in unseren
Großstädten in weiten Gebieten die gewordenen
oder geschaffenenBodenwerte hindernd imWege.
Der Erschließung der Außengebiete muß daher
neben dem Erlaß entsprechender Bauvorschriften
eine gemeindliche Bodenpolitik vorangehen, und
dann muß eine Verkehrs- und Tarifpolitik ein-
setzen, die das Wohnen im Außengebiete er-
möglicht. Audi muß die durchgehende Arbeitszeit
eingeführt werden.
Vieles, meine Damen und Herren, muß zu-
sammenhelfen, um uns eine volle Gesundung
des Wohnens zu bringen. Ein gesundes Wohnen
zu schaffen aber ist, zumal nach den Verlusten
dieses Krieges, nationale Pflicht, ist ein wich-
tiger Baustein zum Wiederaufbau unseres Vol-
kes, der Wiederaufrichtung unseres Vaterlandes.
Grundriß eines öffentlichen Spielplatzes in Louisville, Vereinigte Staaten.
Der Reichsverband für den deutschen Gartenbau
am Scheidewege.
Die Gründung des Reichsverbandes für den
deutschen Gartenbau im Jahre 1912 entsprang einer
allgemein empfundenen inneren Notwendigkeit und
war vorbereitet von einem Ausschüsse, der sich aus
Vertretern der angesehensten Gartenbauverbände
gebildet hatte. Seine Vorschläge fanden auf dem
1. deutschen Gärtnertage in Bonn einhellige Zu-
stimmung. Erfahrene Vereinsbaumeister waren es,
die nach sorgsamer Abwägung der verschieden ge-
arteten Verhältnisse des deutschen Gartenbaus die
Grundmauern des neuen Gebäudes gelegt hatten.
Man hatte sie von vornherein recht breit vorge-
sehen, um ihre Tragfähigkeit zu erhöhen. Dabei ist
aber ein Bestandteil in den Mörtel geraten, der
sich gegenüber der kittenden Kraft der übrigen als
Sprengmittel erweisen sollte.
Gemeint ist die Einbeziehung der rein wirt-
schaftlichen Angelegenheiten, die anfänglich nicht
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Reichs-
gesetz über
Kapitalab-
findung an
Stelle von
Kriegsver-
sorgung, das
Kapitalab-
findungsge-
setz. Nach
diesem Ge-
setz können
Personen,
die aus An-
laß des ge-
genwärti-
gen Krieges
Anspruch
auf Kriegs-
versorgung
haben, auf
ihrenAntrag
zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung
eigenen Grundbesitzes durch Zahlung eines Kapi-
tals abgefunden werden. Dabei ist gesagt, daß
eine Kapitalabfindung auch dann gewährt wer-
den kann, wenn Versorgungsberechtigte zum
Erwerb eigenen Grundbesitzes einem gemein-
nützigen Bau- oder Siedlungsunternehmen bei-
treten wollen.
Meine Damen und Herren! Inwieweit die
neuere Wohnungsgesetzgebung geeignet ist, in
unseren Großstädten eine durchgreifende Ver-
besserung der Wohn-und Siedlungsverhältnisse
zu erzielen, muß abgewartet werden. Vieles hängt
von der richtigen Anwendung der Gesetze ab.
Soviel aber ist auch sicher, daß zu den Gesetzes-
vorschriften noch erhebliche Mittel seitens des
Staates und der Gemeinden hinzutreten müssen
— nicht nur infolge der Überteuerung nach dem
Kriege —, um das Siedlungswesen auf eine ge-
sunde Grundlage zu stellen. Aber auch für Privat-
stiftungen ist hier ein reiches Feld der Betätigung.
So ist in Amerika die Förderung des Grün- und
Spielflächenwesens namentlich privaten Stif-
tungen zu danken. Audi Robert Bosch in Stutt-
gart hat die
jährlichen
Zinsen sei-
ner 13 Mil-
lionen-Stif-
tung für ei-
nen Kanal
bis zu dessen
Ausführung
\ (also jährlich
© 650 000 Mk.)
\ derStadtne-
ben anderen
Zwecken be-
sonders auch
für Sied-
lungszwecke
zur Ver-
fügung ge-
stellt. Denn
das muß uns
klar sein,
daß z. B. die
35 °/o Freiflächen im Umlegungsgesetz des preußi-
schen Wohnungsgesetzes sich nur in den weiter
außen gelegenen Gebieten unserer Großstädte
durchführen lassen werden, nicht aber am Rande
der inneren Bebauung, wenn man nicht gleich-
zeitig 4 —5 stockige Bauweise zulassen will. Der
Durchführung größerer Freiflächen bei gleich-
zeitig niedriger Bauweise stehen in unseren
Großstädten in weiten Gebieten die gewordenen
oder geschaffenenBodenwerte hindernd imWege.
Der Erschließung der Außengebiete muß daher
neben dem Erlaß entsprechender Bauvorschriften
eine gemeindliche Bodenpolitik vorangehen, und
dann muß eine Verkehrs- und Tarifpolitik ein-
setzen, die das Wohnen im Außengebiete er-
möglicht. Audi muß die durchgehende Arbeitszeit
eingeführt werden.
Vieles, meine Damen und Herren, muß zu-
sammenhelfen, um uns eine volle Gesundung
des Wohnens zu bringen. Ein gesundes Wohnen
zu schaffen aber ist, zumal nach den Verlusten
dieses Krieges, nationale Pflicht, ist ein wich-
tiger Baustein zum Wiederaufbau unseres Vol-
kes, der Wiederaufrichtung unseres Vaterlandes.
Grundriß eines öffentlichen Spielplatzes in Louisville, Vereinigte Staaten.
Der Reichsverband für den deutschen Gartenbau
am Scheidewege.
Die Gründung des Reichsverbandes für den
deutschen Gartenbau im Jahre 1912 entsprang einer
allgemein empfundenen inneren Notwendigkeit und
war vorbereitet von einem Ausschüsse, der sich aus
Vertretern der angesehensten Gartenbauverbände
gebildet hatte. Seine Vorschläge fanden auf dem
1. deutschen Gärtnertage in Bonn einhellige Zu-
stimmung. Erfahrene Vereinsbaumeister waren es,
die nach sorgsamer Abwägung der verschieden ge-
arteten Verhältnisse des deutschen Gartenbaus die
Grundmauern des neuen Gebäudes gelegt hatten.
Man hatte sie von vornherein recht breit vorge-
sehen, um ihre Tragfähigkeit zu erhöhen. Dabei ist
aber ein Bestandteil in den Mörtel geraten, der
sich gegenüber der kittenden Kraft der übrigen als
Sprengmittel erweisen sollte.
Gemeint ist die Einbeziehung der rein wirt-
schaftlichen Angelegenheiten, die anfänglich nicht
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