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Die Gartenkunst — 31.1918

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Heicke, C.: Bericht über die Tagung leitender Garten- und Friedhofsbeamten der öffentlichen Gartenverwaltungen: Stuttgart, 16. August 1918
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https://doi.org/10.11588/diglit.22268#0140

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G ar t e nb au dir ekt o r Hampel, Leipzig,
hält die Vorschläge Kubes und auch die Anregungen
Singers für zweckmäßig. Aber er möchte den Kreis
noch weiter gezogen wissen, sodaß auch die Ver-
waltungen anderer der Öffentlichkeit dienenden
Gärten einbegriffen werden können, z. B. die Hot-
gartenverwaltungen. Die Scheidung der Arbeitsge-
biete hält er nicht für so wichtig, denn es werde
nichts schaden, wenn auch mal Fragen, die von
allgemeinem! Interesse sind, auf den Sondertagungen
behandelt werden, im allgemeinen glaubt er, daß
Kollisionen nicht zu befürchten sein werden. Sehr
wichtig erscheint ihm die Förderung von Standes-
fragen der Beamten, auch Abwehr der an vielen
Orten bemerkbaren Übergriffe der Hochbauarchitek-
ten in das Arbeitsgebiet der Gartenverwaltungen.
Fasse man die Betätigung der Sondertagungen von
vorneherein richtig an, so werde daraus eine wesent-
liche Förderung der Bestrebungen der Gesellschaft
zu erwarten sein.

Gartendirektor Keßler, Mühleim a.d.R.,
ist im Gegensätze zu dem Vorredner der Meinung,
daß Versuche, auf dem Wege über die Sonder-
tagungen Einfluß auf die Beordnung der Rang-
und Anstellungs-Verhältnisse der Gartenbeamten
zu gewinnen, wenig Erfolg haben werden. Die Städte
ließen sich in derartige Angelegenheiten, die in
engem Zusammenhänge mit ihrem ganzen Beamten-
organismus stehen, nicht hineinreden. Er empfiehlt
daher, dieses etwas gefährliche Gebiet nicht zu be-
treten. Häufigere Sitzungen des Arbeitsausschusses
hält er nicht für erforderlich, für die Erörterung
rein praktischer Fragen, die die Mehrzahl bilden
werden, hält er die jährlichen Tagungen tür aus-
reichend. Gartentechnik im Sinne Scherers gehört
auf diese Tagungen, nicht aber in die Garten-
kunst.

Garteninspektor Hoffmann, Pforzheim,
ist hinsichtlich der Einflußnahme in Beamtentragen
bei den Verwaltungen anderer Ansicht Rundschrei-
ben und Eingaben von berufenen Körperschaften
haben oft großen Erfolg darin gehabt. Nur dürfe
nicht der Eindruck entstehen, daß nur die För-
derung der Gehalts- und Rangbestrebungen der
Oberbeamten sich zum Ziel gesetzt werde. Man
müsse auch die Verbesserung der Lage der Unter-
beamten anstreben.

Gartendirektor Kube: Oberster Grundsatz
muß sein, daß die Möglichkeit einer Beeinträchtigung
der Tätigkeit der Gesellschaft von vornherein aus-
geschaltet wird. Die Rüdtsicht hierauf ist überhaupt
die Veranlassung zu meinem Vorgehen. Suchen
die Gartenbeamten eine Form zur Verfolgung
ihrer Sonderaufgaben außerhalb der Gesellschaft,
so liegt eine Schädigung dieser im Bereich der
Möglichkeit, und das mußte ich zu verhüten
suchen in meiner Eigenschaft als Vorsitzender.
Ich erblicke in der Form, die Ihnen vorge-
schlagen ist und die anscheinend den Beifall der
ganzen Versammlung findet, die Möglichkeit, die
Interessen der Gesellschaft und die der Garten-
beamten gleichermaßen wirksam zu fördern, das
ist die Hauptsache. Also Zusammenwirken mit der
Gesellschaft, Heranziehung des Geschäftsführers für
die Durchführung der Sondertagungen, Öffentlich-
keit der Tagungen, Beschränkung auf Fragen, die
nidit gleichzeitig von allgemeiner Bedeutung sind
und daher besser der Gesellschaft Vorbehalten wer-
den (z. B. Ausbildungsfragen). Vor allen Dingen
müssen wir heute zu dem Beschluß kommen, ob
wir diese Sondertagungen zu ständigen Einrichtungen
der Hauptversammlungen machen wollen. Natür-
lich wird darüber dann auch die geschlossene Mit-

gliederversammlung der Gesellschaft, die morgen
tagt, gehört werden müssen. Denn wir dürfen uns
nicht dem Vorwurf aussetzen, gegen die Satzungen
zu verstoßen.

Der Geschäftsführer: Es ist die Frage

aufgeworfen, ob auch andere Verwaltungen als
die städtischen hinzugezogen werden sollen. Ich
möchte empfehlen, den Vorschlag des Herrn
Singer anzunehmen, daß alle Verwaltungen öffent-
licher Gartenanlagen einbezogen werden, nicht
dagegen Hofgartenverwaltungen und ähnliche, die
zwar ihre Anlagen der Benutzung der Allgemein-
heit zur Verfügung stellen, aber doch als private
Veranstaltungen angesehen werden müssen und in
ihrem Betrieb vom Willen und Gutdünken des Be-
sitzers abhängig sind. Es kämen danach also
in Betracht alle Staats- und Gemeindeverwal-
tungen, die die ihnen unterstellten Anlagen aus
öffentlichen Mitteln bestreiten und sie der allge-
meinen Benutzung offen halten.

GartenbaudirektorWeiß ist der Ansicht,
daß man diesem Vorschläge zus immen könne. Da
der Vorstand außerdem Wert darauf legt, daß die
Verhandlungen der Sondertagungen öffentlich sind,
können also auch die Leiter der Hofgartenverwal-
tungen dabei zugegen sein, wenn sie Interesse da-
ran nehmen.

Der Vorsitzende faßt nunmehr das Ergebnis
der Aussprache zusammen in folgende Sätze:

1. Die Veranstaltung der Sonder-
tagungen wird als ein allgemein emp-
fundenes Bedürfnis anerkannt.

2. Sie sollen im Anschluß an die Haupt-
Versammlungen d e r G e s e 11 s ch a f t statte
finden und zwar ohne f e s t e 0 r g anis ation,
Satzungen und dergleichen.

3. Es können an ihnen teilnehmen alle
Mitglieder der Gesellschaft und einge-
ladene Gäste.

4. Sie führen die Bezeichnung „Tagung
leitender Beamter der öffentlichen Gar-
ten- und Friedhofsverwaltungen“. Ein-
geladen werden di e V e r w al t un g e n deut-
scher Städte, ohne Beschränkung auf die
Einwohnerzahl.

5. Ihrer zwanglosen Art nach können sie
bindende Beschlüsse, namentlich solche,
die die Gesellschaft verpflichten, nicht
fassen, sondern nur Entschließungen im
Sinne von Resolutionen.

6. DieVorbereitung wird in die Hände
eines jährlich gewählten fünfgliedrigen
Ausschusses gelegt, dem ein Vorstands-
mitglied der Gesellschaft angehört, das
Leiter einer öffentlichen Gartenverwal-
tung sein muß. Dieses Mitglied führt
den Vorsitz. Die Geschäfte werden von
dem Geschäftsführer der Gesellschaft
besorgt, der auch die Verhandlungs-
niederschrift zu führen hat.

Diese 6 Sätze werden einstimmig angenommen.
In den Ausschuß werden gewählt die Herrn Encke-
Cöln, Erbe-Breslau', Scherer-Karlsruhe, Singer-
Kissirigen. Die Wahl erfolgt einstimmig, die Ge-
wählten nehmen die Wahl an. Vom Vorstand gehört
dem Ausschüsse Herr Kube-Hannover an.

Hiernach erhält G art e n dir e k t o r Staehle,
Coblenz, das Wort zu seinem Vortrag über „Auf-
gaben der Garten- und Friedhofsverwaltungen
während des Kriegs und nach Friedensschluß“. Der
Vortrag, den die Versammlung mit reger Aufmerk-
samkeit entgegennahm, ist auf den folgenden
Seiten dieses Heftes abgedruckt. Heicke.

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