Es ist undenkbar, für jeden Kriegsverletzten
eine derartige Heimstätte zu erstellen, wie es
noch viel unmöglicher ist, jedem Kriegsteilnehmer
überhaupt ein Eigenheim anzuweisen. Es werden
unter den ersteren hoffentlich recht viele sein,
die sich unter den veränderten körperlichen Zu-
ständen den alten Verhältnissen möglichst rest-
los anpassen und volle Befriedigung darin finden,
ihre Arbeitsleistung der ehemaligen Höhe mög-
lichst nahe zu bringen. Der entgegengesetzte
Fall scheidet aber trotzdem nicht aus. Von sei-
nem Standpunkt und von der Tatsache ausgehend,
daß wir vor dem Kriege Millionen an das Aus-
land abführten, um unseren Bedarf an Obst und
Gemüse zu decken, kann ich mir sehr wohl
denken, daß die Kriegerheimstätte eines dauernd
Verletzten in Verbindung mit einem Stück Land,
das zu bebauen seine zukünftige Aufgabe sein
wird, ihm Rückhalt und Lebensinhalt bietet.
Es wird sich nach dem Grade seiner Verletzung
richten, wieviel er imstande ist, zu bearbeiten.
Der Gedanke der Kriegerheimstätte mit einem
Stück Gartenland hat vor der kleinbäuerlichen
Form mit einer entsprechend größeren Land-
fläche viele Vorteile voraus. An sich schon ist
die Betätigung im Garten die idealere, sie er-
fordert nicht den Aufwand an körperlicher Mühe,
wie die rein landwirtschaftliche; es lassen sich
infolge der räumlich beschränkten Ausdehnung
solcher Stellen an jedem beliebigen Orte der-
artige Siedlungen anlegen, das gewaltsame
Verpflanzen des Invaliden aus der Heimat kann
vermieden werden. Denken wir uns dessenEigen-
häuschen umgeben von einem Obstgarten von
angemessener Größe. Die erstmalige Anlage des
Gartens, der aus Gründen der Wirtschaftlichkeit,
der Betätigungs- und Absatzmöglichkeit am
besten für den Anbau von Busch- und Formobst,
Beerensträuchern und Gemüse eingerichtet wird,
müßte seitens der Siedlungsgesellschaflen, die
sich überall betätigen, genau wie die Erstellung
des Hauses, erfolgen.
Das Absatzgebiet für die Erzeugnisse? —
Der Mangel an letzteren vor dem Kriege ist be-
reits erwähnt; auch würde sich bei Regelung
dieser Frage, wenn sie sich nicht durch Angebot
und Nachfrage von selbst löst, der Weg ge-
nossenschaftlichen Vertriebs an Dauerwaren-
fabriken oder an die Heeresverwaltung als gang-
bar erweisen.
Mit zunehmender Ertragsfähigkeit des Grund-
stücks, das einen Teil der dem Kriegsbeschädig-
ten zugedachten Rente darstellt, entlastet sich
der Staat, die Anlage wird werbend in doppel-
tem Sinne. Um gegen empfindlichen Einnahme-
ausfall durch Mißernten geschützt zu sein, emp-
fiehlt sich eine möglichst mannigfaltige An-
pflanzung und Vermeidung sogenannter „Spe-
zialkulturen“. Auch an die Errichtung einer den
besonderen Verhältnissen der Siedler angepaß-
ten staatlichen Versicherung ließe sich denken.
Es würde hier zu weit führen, die Frage der
Landbeschaffung näher zu erörtern, Mittel und
Wege lassen sich hierzu bestimmt finden. Daß
es an verfügbarem Gelände nicht fehlen kann,
darf man aus der noch immer nicht zur Ruhe
gekommenen Heldenhainerörterung schließen.
An begründeten Warnungen und Gegenvor-
schlägen hierzu hat es nicht gefehlt. Trotzdem
scheint an manchen Orten der Heldenhaingedanke
Wurzel geschlagen zu haben. Wo bereits Land
zu einem solchen „Hain“ vorhanden ist, sollte
man selbst in letzter Minute sich die Frage vor-
legen „Kriegerheimstätte oder Heldenhain“.
Die ersteren entsprechen mehr den Forderungen
der Gegenwart und Zukunft und sichern uns den
Dank vieler Kriegsverletzten. Die Frage ist
dringend! Wie wir unsere Gefallenen ehren
wollen, darüber am besten nach dem Kriege.
Wie stellt sich die deutsche Gesellschaft für
Gartenkunst zu dieser Frage? W. Heilig.
Anm. d. Schriftleitung. Wir möchten hierzu be-
merken, daß den in der Heimat lebenden Lesern
unserer Zeitschrift bekannt ist, wie erfolgreich in
weiten Kreisen die Kriegerheimstättenfrage behan-
delt wird, wie sich die anfangs ziemlich gegensätz-
lichen Anschauungen über die Möglichkeiten zu ihrer
Verwirklichung immer mehr geklärt haben. Weniger
scheint dies den im Heere stehenden Lesern be-
kannt zu sein. In fast allen Bundesstaaten und
Provinzen sind Siedelungs- und Landgesellschaften
entstanden, die unter staatlicher Beteiligung Siede-
lungsmöglichkeiten erschließen und alle damit zu-
sammenhängenden Fragen zu lösen suchen. Zahl-
reiche Siedelungsvorhaben stehen der Verwirklichung
ziemlich nahe. Zeitschriften, wie „Das Land“, „Heim
und Scholle“ u. a. berichten fortlaufend über die
Vorgänge auf diesem Gebiete.
Mit besonderm Eifer, und man kann wohl auch
sagen, Erfolg hat sich der Bund deutscher Boden-
reformer der Sache angenommen. Er strebt eine
besondere gesetzliche Regelung an und hat in der
Nr. 8 der „Bodenreform“ vom 20. April ds. Js. einen
Gesetzentwurf über das Heimstättenrecht und einen
solchen über Kriegerheimstätten veröffentlicht.
Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst bringt
naturgemäß dem Kriegerheimstättengedanken eben-
falls volles Verständnis entgegen und hat die Ent-
wickelung mit Aufmerksamkeit verfolgt. Man darf
indessen nicht übersehen, daß es sich zunächst um
eine volks-, sozial- und bodenwirtschaftliche Frage
handelt, für die wohl jeder unter uns einen nicht
geringen Grad von Anteilnahme auf bringt, für
deren Lösung aber eine Gesellschaft für Garten-
kunst, auch wenn wir Gartenkunst im Sinne von
Gartenkultur auffassen, zunächst nicht zuständig ist.
Unsere Mitwirkung kann erst einsetzen, wenn es
sich um die formalen Gestaltungsfragen bei der
Verwirklichung des Siedelungsgedankens im ganzen
und in seinen Einzelheiten handelt. Dieser Zeit-
punkt scheint inzwischen gekommen und die Gesell-
schaft schickt sich bereits an, nunmehr tätig einzu-
greifen.
Für die Schriftleitung verantwortlich • Gartendirektor Heicke, Frankfurt a. M. Selbstverlag der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst.
Druck der Königl. Universitätsdruckerei H. Stürtz A. G., Würzburg.
eine derartige Heimstätte zu erstellen, wie es
noch viel unmöglicher ist, jedem Kriegsteilnehmer
überhaupt ein Eigenheim anzuweisen. Es werden
unter den ersteren hoffentlich recht viele sein,
die sich unter den veränderten körperlichen Zu-
ständen den alten Verhältnissen möglichst rest-
los anpassen und volle Befriedigung darin finden,
ihre Arbeitsleistung der ehemaligen Höhe mög-
lichst nahe zu bringen. Der entgegengesetzte
Fall scheidet aber trotzdem nicht aus. Von sei-
nem Standpunkt und von der Tatsache ausgehend,
daß wir vor dem Kriege Millionen an das Aus-
land abführten, um unseren Bedarf an Obst und
Gemüse zu decken, kann ich mir sehr wohl
denken, daß die Kriegerheimstätte eines dauernd
Verletzten in Verbindung mit einem Stück Land,
das zu bebauen seine zukünftige Aufgabe sein
wird, ihm Rückhalt und Lebensinhalt bietet.
Es wird sich nach dem Grade seiner Verletzung
richten, wieviel er imstande ist, zu bearbeiten.
Der Gedanke der Kriegerheimstätte mit einem
Stück Gartenland hat vor der kleinbäuerlichen
Form mit einer entsprechend größeren Land-
fläche viele Vorteile voraus. An sich schon ist
die Betätigung im Garten die idealere, sie er-
fordert nicht den Aufwand an körperlicher Mühe,
wie die rein landwirtschaftliche; es lassen sich
infolge der räumlich beschränkten Ausdehnung
solcher Stellen an jedem beliebigen Orte der-
artige Siedlungen anlegen, das gewaltsame
Verpflanzen des Invaliden aus der Heimat kann
vermieden werden. Denken wir uns dessenEigen-
häuschen umgeben von einem Obstgarten von
angemessener Größe. Die erstmalige Anlage des
Gartens, der aus Gründen der Wirtschaftlichkeit,
der Betätigungs- und Absatzmöglichkeit am
besten für den Anbau von Busch- und Formobst,
Beerensträuchern und Gemüse eingerichtet wird,
müßte seitens der Siedlungsgesellschaflen, die
sich überall betätigen, genau wie die Erstellung
des Hauses, erfolgen.
Das Absatzgebiet für die Erzeugnisse? —
Der Mangel an letzteren vor dem Kriege ist be-
reits erwähnt; auch würde sich bei Regelung
dieser Frage, wenn sie sich nicht durch Angebot
und Nachfrage von selbst löst, der Weg ge-
nossenschaftlichen Vertriebs an Dauerwaren-
fabriken oder an die Heeresverwaltung als gang-
bar erweisen.
Mit zunehmender Ertragsfähigkeit des Grund-
stücks, das einen Teil der dem Kriegsbeschädig-
ten zugedachten Rente darstellt, entlastet sich
der Staat, die Anlage wird werbend in doppel-
tem Sinne. Um gegen empfindlichen Einnahme-
ausfall durch Mißernten geschützt zu sein, emp-
fiehlt sich eine möglichst mannigfaltige An-
pflanzung und Vermeidung sogenannter „Spe-
zialkulturen“. Auch an die Errichtung einer den
besonderen Verhältnissen der Siedler angepaß-
ten staatlichen Versicherung ließe sich denken.
Es würde hier zu weit führen, die Frage der
Landbeschaffung näher zu erörtern, Mittel und
Wege lassen sich hierzu bestimmt finden. Daß
es an verfügbarem Gelände nicht fehlen kann,
darf man aus der noch immer nicht zur Ruhe
gekommenen Heldenhainerörterung schließen.
An begründeten Warnungen und Gegenvor-
schlägen hierzu hat es nicht gefehlt. Trotzdem
scheint an manchen Orten der Heldenhaingedanke
Wurzel geschlagen zu haben. Wo bereits Land
zu einem solchen „Hain“ vorhanden ist, sollte
man selbst in letzter Minute sich die Frage vor-
legen „Kriegerheimstätte oder Heldenhain“.
Die ersteren entsprechen mehr den Forderungen
der Gegenwart und Zukunft und sichern uns den
Dank vieler Kriegsverletzten. Die Frage ist
dringend! Wie wir unsere Gefallenen ehren
wollen, darüber am besten nach dem Kriege.
Wie stellt sich die deutsche Gesellschaft für
Gartenkunst zu dieser Frage? W. Heilig.
Anm. d. Schriftleitung. Wir möchten hierzu be-
merken, daß den in der Heimat lebenden Lesern
unserer Zeitschrift bekannt ist, wie erfolgreich in
weiten Kreisen die Kriegerheimstättenfrage behan-
delt wird, wie sich die anfangs ziemlich gegensätz-
lichen Anschauungen über die Möglichkeiten zu ihrer
Verwirklichung immer mehr geklärt haben. Weniger
scheint dies den im Heere stehenden Lesern be-
kannt zu sein. In fast allen Bundesstaaten und
Provinzen sind Siedelungs- und Landgesellschaften
entstanden, die unter staatlicher Beteiligung Siede-
lungsmöglichkeiten erschließen und alle damit zu-
sammenhängenden Fragen zu lösen suchen. Zahl-
reiche Siedelungsvorhaben stehen der Verwirklichung
ziemlich nahe. Zeitschriften, wie „Das Land“, „Heim
und Scholle“ u. a. berichten fortlaufend über die
Vorgänge auf diesem Gebiete.
Mit besonderm Eifer, und man kann wohl auch
sagen, Erfolg hat sich der Bund deutscher Boden-
reformer der Sache angenommen. Er strebt eine
besondere gesetzliche Regelung an und hat in der
Nr. 8 der „Bodenreform“ vom 20. April ds. Js. einen
Gesetzentwurf über das Heimstättenrecht und einen
solchen über Kriegerheimstätten veröffentlicht.
Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst bringt
naturgemäß dem Kriegerheimstättengedanken eben-
falls volles Verständnis entgegen und hat die Ent-
wickelung mit Aufmerksamkeit verfolgt. Man darf
indessen nicht übersehen, daß es sich zunächst um
eine volks-, sozial- und bodenwirtschaftliche Frage
handelt, für die wohl jeder unter uns einen nicht
geringen Grad von Anteilnahme auf bringt, für
deren Lösung aber eine Gesellschaft für Garten-
kunst, auch wenn wir Gartenkunst im Sinne von
Gartenkultur auffassen, zunächst nicht zuständig ist.
Unsere Mitwirkung kann erst einsetzen, wenn es
sich um die formalen Gestaltungsfragen bei der
Verwirklichung des Siedelungsgedankens im ganzen
und in seinen Einzelheiten handelt. Dieser Zeit-
punkt scheint inzwischen gekommen und die Gesell-
schaft schickt sich bereits an, nunmehr tätig einzu-
greifen.
Für die Schriftleitung verantwortlich • Gartendirektor Heicke, Frankfurt a. M. Selbstverlag der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst.
Druck der Königl. Universitätsdruckerei H. Stürtz A. G., Würzburg.