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Gottsched, Johann Christoph [Hrsg.]; Gesellschaft der Freyen Künste <Leipzig> [Hrsg.]
Sammlung einiger ausgesuchten Stücke der Gesellschaft der Freyen Künste zu Leipzig — 1.1754

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https://doi.org/10.11588/diglit.25957#0080
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56IV. Gmaue Verwandtschast der deutschen

die deutschen Alterthümer mit den nordischen übereinstim-
men. Eine solche Abhandlung würde nicht in einen solchen
engen Raum können eingeschlossen werden. Wir werden
nur einige Stücke, wie sie uns vorkommen, zu erklä-
ren suchen.

Wir nehmen zuerst die Benennung der Wochentage
vor uns, denen bey den deutschen und nordischen Völkern
einerley Namen gegeben worden. Die ersten beyden Tage
in der Woche haben beyde Völker der Sonnen und dem
Monde geweihet. Wir wollen aber dieses für nichts sonder-
licheö ansehen, da fast alle heydnrsche Völker in allen vier
Welttheilenchie Sonne und denMond als stchtbare Gottheiten
angesehen, oder unter diesen prachtigenBildern den Unend-
lichen verehret haben. Daß auch die Deutschen die Sonne
und den Mond angebethet haben, bezeugen von ihnen die
altesten Nachrichten />).

Der dritte Tag in der Woche, den wir Diensttag
nennen: heißt bey den nordischen Völkern der Tlisdag'.
Die Gleichheit der Benennung fällt deutlich in die Augen:
der Ursprung derselben aber wird auf unterschiedene Art an-
gegeben. Ding heißt in der alten deutschen Sprache ein
Gericht, und es ist gewiß, daß in ganz Norden die
Jahrmärkte und öffentlichen Gerichte Disting stnd genennet
worden c). Und bey den alten Deutschen soll dieser Tag
besonderö dazu seyn bestimmet gewesen, daß an solchen die
Gerichte gehalten würden ^). So hieße also Diensttag so
viel al§ der Gerichtstag. Jn Norden war eine Göttinn,
Distr, bekannt, welche ats eine Vorsteherinn der Gerech-
tigkeit und der Gerichte angesehenwurde; und einige meynen,
daß der Name Diensttag davon seinen Ursprung habe e).
Beydes aber kann sehr wohl beysammen stehen. Ein Ge-
richt kann von der Göttinu Disa seinen Namen bekommen
haben, und der Wochentag hernach von den Gerichten.

Unter

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L.. IV. L. 21. x. zr.
 
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