vom Jahre 1784»
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tet werden; e) Alle Expedizionen, Berichte, Gutachten, Relazionen , Be-
fehle, oder wie sie sonst Namen haben mögen, die eine politische, oder In- s, mär4-K.
stizbehörde in einem blossen Amtsgeschäfte, oder nach dem genauen Verstand
de von amtswegen erlaßt; s) Die Abschiede von Soldaten; §) Die Ab-
solutorien, und summarischen Extrakte der Rechnungen, welche eine milde
Stiftung, eine landschaftliche Kameralkriegskajfe, oder den Kontribuzions-
Darleihungs, Erbsteuertaxfond u. d . gl. betreffen; K) Die Beylagen eines
Gesuchs, mittelst dessen in Erbsteucrsachen, oder sonstigen Postulaten eine
Zahlungsfrist, oder die Annehmung einiger Obligazionen an Zahlungsstatt
angesuchet wird; doch unterliegt das Gesuch selbst dem Stempel der vierten
Klasse; i) Berichte der Stiftungsvorsteher in Stiftungsfachen; D Beschei-
nigungen, welche über Erfolglassungen ertheilet werden, die nur auf einige
Zeit, und gegen die Verbindlichkeit des Rückerlags geschehen; 1) Beweg-
gründe und besondere Meinungen, welche der untere Richter dem höhern vor-
leget; m) Bittschriften, welche die Urtterthanen bei ihren Obrigkeiten au-
ßer Gerichtssachen übergeben;n) Brandsammlungöpatente; o) Einbegleitungs-
berichte der verhandelten Akten an höhere Richter; gy Erbschaftsfleneraus-
rveisungcn; y) Granzbeschrerbungen über Realitäten, die dem nämlichen
Grundherrn zugchören ; r) Die Kriminalakten, wenn der Untersuchte kein
Vermögen besizt; s) T ie Legscheine über die zu Eerichtshänden erlegten De-
positen; t) Maut, Zoll, Aufschlagspalletcn, und Passierzettel; u) Meld-
zettel ; Quartierzettel der Soldaten; x) Scheine über die Weinauefuhr,
v) Schriften, die bey einem Magistrate in Wirthschaftssachen überreicht
werden; an) Taxzettel fo die Gerichte den Partheien hinausgeben; dd) Ur-
kunden, die bei In-oder Extabulazion einer Stiftung vorfallen; ec) Alle
im -4. §. benannten Urkunden, wenn der Gegenstand, worüber sie ausge-
stellt werden, nur einen Gulden, oder weniger betragt; 66) Wachzettel,
ee) Wahlprotokolle, Relazionen und Berichte; tT) Zehendquittungen;
Zeugnisse der Militaroffiziere über eingebrachte Delinquenten; NN) Zeug-
nisse der Ortöobrigkeiten an die unter ihnen ansässigen Fabrikanten, und
Manufaktnristen, über ihre erzeugten, und zur Versendung geeigneten Maa-
ren; ii) Zeugnisse der Studien, so weit sie lediglich in Absicht der Vor-
rückung zur höheren Klasse des Studiums ertheilet werden.
§. 24.
Die unter gewissen Bedingnissen von dem Gebrauche des Stempels
befreyten Urkunden sind: n) Die Hausbüchel, welche zwischen einer Familie-
und einem Handelsmanne, oder Handwerker über die das Jahr durchlaufen-
den Maaren, oder Arbeiten geführet werden, so lang sie nur zur Kontrolle
dienen, und hierauf die geleistete Zahlung nicht quittirt wird; b) Die Ur-
kunden , welche in einem auswärtigen fremden Lande errichtet werden; c) Die
Urkunden, welche vor Einführung des Papierstempels errichtet worden; 6)
Die Wechsel, Wechselproteste, die von Bankieren, Handelsleuten, oder
* Bbbbb , Fa-
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tet werden; e) Alle Expedizionen, Berichte, Gutachten, Relazionen , Be-
fehle, oder wie sie sonst Namen haben mögen, die eine politische, oder In- s, mär4-K.
stizbehörde in einem blossen Amtsgeschäfte, oder nach dem genauen Verstand
de von amtswegen erlaßt; s) Die Abschiede von Soldaten; §) Die Ab-
solutorien, und summarischen Extrakte der Rechnungen, welche eine milde
Stiftung, eine landschaftliche Kameralkriegskajfe, oder den Kontribuzions-
Darleihungs, Erbsteuertaxfond u. d . gl. betreffen; K) Die Beylagen eines
Gesuchs, mittelst dessen in Erbsteucrsachen, oder sonstigen Postulaten eine
Zahlungsfrist, oder die Annehmung einiger Obligazionen an Zahlungsstatt
angesuchet wird; doch unterliegt das Gesuch selbst dem Stempel der vierten
Klasse; i) Berichte der Stiftungsvorsteher in Stiftungsfachen; D Beschei-
nigungen, welche über Erfolglassungen ertheilet werden, die nur auf einige
Zeit, und gegen die Verbindlichkeit des Rückerlags geschehen; 1) Beweg-
gründe und besondere Meinungen, welche der untere Richter dem höhern vor-
leget; m) Bittschriften, welche die Urtterthanen bei ihren Obrigkeiten au-
ßer Gerichtssachen übergeben;n) Brandsammlungöpatente; o) Einbegleitungs-
berichte der verhandelten Akten an höhere Richter; gy Erbschaftsfleneraus-
rveisungcn; y) Granzbeschrerbungen über Realitäten, die dem nämlichen
Grundherrn zugchören ; r) Die Kriminalakten, wenn der Untersuchte kein
Vermögen besizt; s) T ie Legscheine über die zu Eerichtshänden erlegten De-
positen; t) Maut, Zoll, Aufschlagspalletcn, und Passierzettel; u) Meld-
zettel ; Quartierzettel der Soldaten; x) Scheine über die Weinauefuhr,
v) Schriften, die bey einem Magistrate in Wirthschaftssachen überreicht
werden; an) Taxzettel fo die Gerichte den Partheien hinausgeben; dd) Ur-
kunden, die bei In-oder Extabulazion einer Stiftung vorfallen; ec) Alle
im -4. §. benannten Urkunden, wenn der Gegenstand, worüber sie ausge-
stellt werden, nur einen Gulden, oder weniger betragt; 66) Wachzettel,
ee) Wahlprotokolle, Relazionen und Berichte; tT) Zehendquittungen;
Zeugnisse der Militaroffiziere über eingebrachte Delinquenten; NN) Zeug-
nisse der Ortöobrigkeiten an die unter ihnen ansässigen Fabrikanten, und
Manufaktnristen, über ihre erzeugten, und zur Versendung geeigneten Maa-
ren; ii) Zeugnisse der Studien, so weit sie lediglich in Absicht der Vor-
rückung zur höheren Klasse des Studiums ertheilet werden.
§. 24.
Die unter gewissen Bedingnissen von dem Gebrauche des Stempels
befreyten Urkunden sind: n) Die Hausbüchel, welche zwischen einer Familie-
und einem Handelsmanne, oder Handwerker über die das Jahr durchlaufen-
den Maaren, oder Arbeiten geführet werden, so lang sie nur zur Kontrolle
dienen, und hierauf die geleistete Zahlung nicht quittirt wird; b) Die Ur-
kunden , welche in einem auswärtigen fremden Lande errichtet werden; c) Die
Urkunden, welche vor Einführung des Papierstempels errichtet worden; 6)
Die Wechsel, Wechselproteste, die von Bankieren, Handelsleuten, oder
* Bbbbb , Fa-